Dem Vernehmen nach sollen Daten gesammelt werden, um die Transportrouten unter Tierschutzaspekten besser einordnen zu können. Die noch nicht beschlossene Datenbank soll bei der
Agrarministerkonferenz vom 10. bis 12. April auf den Weg gebracht werden. Eine Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums war am Montag zunächst nicht zu bekommen.
Hintergrund ist Kritik an Transporten außerhalb der EU, bei denen nach Medienberichten teils tierquälerische Bedingungen herrschen. Daraufhin verhängte Schleswig-Holstein für vier Wochen einen am 24. März ausgelaufenen vorläufigen Exportstopp, der aber durch Gerichtsurteile de facto aufgehoben wurde.
Betroffen waren vom schleswig-holsteinischen Exportstopp 14 Staaten, unter anderem die Türkei sowie Staaten im Nahen Osten und in Asien.
Auch Bayern will Transporte einschränken. So sollen keine Zuchtrinder in Staaten außerhalb der EU gebracht werden, in denen deutsche Tierschutzstandards regelmäßig nicht eingehalten werden. Hessen und Thüringen wollen ebenfalls einen schärferen Kurs bei Tiertransporten.
Sechs Bundesländer hatten sich an Bundesagrarministerin Julia Klöckner (
CDU) gewandt, ein bundesweit abgestimmtes und rechtssicheres Vorgehen festzulegen. Es handelt sich um die Fachminister aus Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Vergangene Woche fand auf Klöckners Einladung ein vorbereitendes Bund-Länder-Treffen zum Thema
Tiertransporte statt.
Unterdessen hat der Landrat von Rendsburg-Eckernförde, Rolf-Oliver Schwemer (parteilos), eine politische Lösung der Tiertransport-Problematik als längst überfällig gefordert - auf Bundesebene und auf der Ebene der Europäischen Union. Die juristischen Auseinandersetzungen der vergangenen Wochen zwischen Kreisen und der
Rinderzucht Schleswig-Holstein eg (RSH) hätten dies nochmal deutlich gemacht, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte am vergangenen Freitag in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt, dass das Veterinäramt des Kreises Rendsburg-Eckernförde den Transport von Rindern zu einer Sammelstelle in Niedersachsen und darüber hinaus nach Marokko aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht verbieten kann. Es fehle die Zuständigkeit schleswig-holsteinischer Behörden. Diese liege ausschließlich beim Land Niedersachsen und deren Behörden.
Ende Februar hatte die RSH bereits erfolgreich die Erteilung eines sogenannten veterinärmedizinischen Vorlaufattests für den Transport von Rindern nach Niedersachsen beim Verwaltungsgericht erstritten.
Der Kreis Steinburg hatte diese nicht ausstellen wollen - aus Sorge, die Kreisveterinäre könnten sich strafbar machen, wenn sie sich an der Genehmigung von Tiertransporten in Staaten mit tierschutzrelevanten Bedingungen beteiligen.
Schwemer sieht die Politik in der Pflicht, zu Verbesserungen beizutragen - durch eine Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens, durch wirksame Veterinärabkommen mit den Drittländern, durch die Entwicklung eines effektiven Kontroll- und Zertifizierungssystems für die Transporte.
Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Kiel äußerte die Erwartung, dass die Agrarministerkonferenz das Problem tierschutzrelevanter Tiertransporte entschärfen werde.