Verschärfung der Situation durch anstehender Fall der 3-Monate- bzw. 70-Tage-Regelung
2019 soll die 3-Monate- bzw. 70-Tage-Regelung auf die 2-Monate- bzw. 50-Tage-Regelung für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung zurückfallen. Dadurch, dass die meisten
Betriebe drei Monate lang
Saisonarbeitskräfte benötigen, und durch die Tatsache, dass
Erntehelfer es vorziehen, drei Monate lang den Lohn ohne Abzüge der Sozialversicherung zu erhalten, wird sich der Personalmangel nochmals verschärfen.
73 Prozent der Anbauer schätzen, dass 16 bis über 20 Prozent der Saisonarbeitskräfte nicht mehr kommen, wenn sie sozialversicherungspflichtig werden.
Zudem profitieren Erntehelferinnen und Erntehelfer nur gering von den Sozialversicherungsbeiträgen, da beispielsweise die Anwartschaft bei fünf Jahren, hochgerechnet bei dreimonatiger Beschäftigung pro Jahr bei 20 Jahren, liegt, und die Rente mit rund 2,50 Euro monatlich sehr gering ausfällt.
Drohende Folgen: Flächenreduktion, vorzeitiger Erntestopp und Betriebsaufgabe
Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, die Flächen zu reduzieren. 35 Prozent ziehen eine vorzeitige Beendigung der Ernte und 23 Prozent gar eine vorzeitige
Betriebsaufgabe in Erwägung. Mehr als ein Viertel der Befragten möchte den Anbau auf den bestehenden Flächen intensivieren und knapp ein Viertel weiter mechanisieren.
Um den Erntehelferinnen und -helfern die schwere Arbeit zu erleichtern, beabsichtigen 20 Prozent der Betrieben, Maßnahmen zur Verbesserung der ergonomischen Arbeitsbedingungen durchzuführen.