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03.02.2019 | 14:00 | JEFTA 

EU-Handelsabkommen mit Japan in Kraft

Brüssel - Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan (JEFTA) ist am Freitag (1.2.) offiziell in Kraft getreten.

JEFTA
Schrittweise wird der Handel für bis zu 85 Prozent der Agrarprodukte liberalisiert. (c) Rafael Ramirez - fotolia.com
Vor allem die europäischen Agrarexporteure versprechen sich dadurch verbesserte Absatzchancen. Laut Angaben der Kommission wird der Handel mit Japan gemäß der Übereinkunft für bis zu 85 % der Agrarprodukte in den nächsten Jahren schrittweise liberalisiert.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zeigte sich überzeugt, dass europäische Unternehmen vom Abbau von Zöllen und von vereinfachten Zollverfahren profitieren werden. Laut der Schwedin dürften sich insbesondere das verarbeitende Gewerbe und die Landwirte über das Abkommen freuen. Außerdem sei hervorzuheben, dass „zum ersten Mal“ die Pariser Klimaschutzverpflichtungen in ein Handelsabkommen aufgenommen und gleichzeitig hohe Standards in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Verbraucherschutz festgelegt worden seien, sagte Malmström.

Wie die EU-Kommission feststellte, betreffen die Handelserleichterungen im Agrarsektor vor allem eine Reihe von Verarbeitungserzeugnissen. Für Hartkäse, darunter Parmesan, Gouda sowie Cheddar, wird Japan den Importzoll von aktuell fast 30 % in den nächsten 15 Jahren schrittweise bis auf null absenken. Für Weichkäse wie Mozzarella und Feta ist der Behörde zufolge vorgesehen, dass die Zollsätze von bis zu 30 % unmittelbar komplett gestrichen werden.

Zollfreie Importquote für Rindfleisch

Rindfleisch ist aktuell mit einem vergleichsweise hohen Zollsatz von 38,5 % belegt. Dieser soll in den kommenden 15 Jahren progressiv reduziert werden, und zwar bis auf 9 %. Zudem dürfen 50.500 t EU-Rindfleisch pro Jahr zollfrei nach Japan exportiert werden. Für Schweinefleischprodukte gilt dies ab sofort ohne Mengenbegrenzung. Bisher sind für diese Erzeugnisse aus der EU bis zu 8,5 % an Zoll von japanischer Seite erhoben worden.

Vorteilhaft für die europäischen Mäster dürfte dabei auch die stärkere Nachfrage der Japaner nach in der EU eher weniger gefragten Teilstücken wie Bauchfleisch oder Sitzbein sein. Darüber hinaus werden laut Brüssel mehr als 200 geschützte geografische Angaben (g.g.A.) der EU von den Japanern anerkannt, darunter beispielweise Chianti und Roquefort.

Auch der Schutz einerAuswahl japanischer Produkte, ähnlich dem g.g.A. der EU, ist vorgesehen. Ferner finden ab heute Teile eines weiteren Abkommens mit Japan - das „Abkommen über eine strategische Partnerschaft“ - vorläufig Anwendung. Mit diesem separaten Vertrag soll laut Kommission die Partnerschaft von EU und Japan insgesamt gestärkt werden. Er sieht eine engere politische und sektorale Zusammenarbeit in verschiedensten Bereichen mit gemeinsamen Interessen vor. Das Abkommen zur strategischen Partnerschaft tritt in allen Teilen in Kraft, wenn es von sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist.
AgE
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