Der
Bundesrat hat am vergangenen Freitag (14.12.) einer entsprechenden
Gesetzesänderung zugestimmt. Diese war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 die Regelungen zur Strafbarkeit von Verstößen gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch für verfassungswidrig erklärt hatte.
Die bisherigen Straftatbestände werden nun zu Ordnungswidrigkeiten abgestuft. Unter Anhebung des bisherigen Bußgeldrahmens werden diese in das Rindfleischetikettierungsgesetz aufgenommen; gleichzeitig wird die Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung aufgehoben. Zudem passierte die Änderung des Fleischgesetzes den Bundesrat, nachdem der
Bundestag in seiner Sitzung am 8. November fachspezifischen Änderungswünschen der
Länderkammer entsprochen hatte.
In erster Linie sollen mit der Gesetzesänderung neue Vorgaben der Europäischen Union zur
Klassifizierung von Schlachttieren in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehört eine Präzisierung darüber, welche Personen mittels welcher Klassifizierungsmethoden die Einstufung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen durchführen dürfen.
Ziel der Änderungen ist unter anderem, die Ausbildung im Praxisbetrieb zu verbessern, beispielsweise indem die intensive Beaufsichtigung durch einen bereits zugelassenen Klassifizierer gewährleistet wird, der bei Ungenauigkeiten sofort einschreiten kann. Mit seinen Änderungswünschen setzte der Bundesrat durch, dass der Zeitraum für die obligatorische Teilnahme zugelassener Klassifizierer von Schlachtkörpern an Fortbildungsveranstaltungen nicht von zwei auf drei Jahre verlängert wird, wie ursprünglich im
Gesetzentwurf vorgesehen.
Auch einer zweiten - von der Länderkammer geforderten - Entwurfsänderung zum
Fleischgesetz wurde entsprochen: Anstelle der vorgesehenen Formulierung einer „ständigen Beaufsichtigung“ zur Verbesserung des Arbeitsergebnisses wird nun stehen, dass „der zugelassene Klassifizierer ausschließlich diese eine Klassifizierung beaufsichtigt“.