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10.04.2018 | 12:15 | Recht 
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Heimlich gemachte Aufnahmen aus Öko-Hühnerställen zulässig

Karlsruhe - Ungenehmigte Filmaufnahmen sind zulässig, wenn sie Missstände von erheblichem öffentlichen Interesse offenlegen. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Recht - Heimlich gemachte Aufnahmen
Schockierende Aufnahmen aus einem Hühnerstall. Der MDR veröffentlicht die Undercover-Bilder und bekommt nun Recht vom Bundesgerichtshof. Für den BGH ist das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher zu bewerten als die Rechte des Erzeugerbetriebs. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Damit darf der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) Bilder von erbärmlichen Zuständen in Öko-Hühnerställen weiter verwenden - obwohl die darin angeprangerten Unternehmen nicht gegen Vorschriften verstoßen hatten.

Die Aufnahmen basierten zwar auf einer Verletzung des Hausrechts und damit einem Rechtsbruch, führte der Vorsitzenden Richter Gregor Galke aus. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei in diesem Falle aber höher zu bewerten als die Rechte des Erzeugerbetriebs. «Es ging um Massenproduktion bei Bioerzeugnissen und damit um ein hoch aktuelles Thema», sagte Galke weiter.

Der MDR begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. «Das ist ein guter Tag für die Pressefreiheit und eine Stärkung der investigativen Recherche», betonte MDR-Programmdirektor Wolf-Dieter Jacobi. Journalisten benötigten dringend Rechtssicherheit, wenn sie über offenkundige Missstände berichteten.

Die Aufnahmen waren undercover entstanden und später unter anderem im Rahmen einer Reportage zu billiger Bio-Ware ausgestrahlt worden. Sie zeigten die Tiere zum Teil federlos oder sogar tot am Boden liegend. Das Material war in der Sendung «Exclusiv im Ersten» und im ARD-Magazin «Fakt» verwendet worden.

Dagegen hatte sich der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern in den beiden Vorinstanzen erfolgreich gewehrt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte zuletzt argumentiert, dass die Aufnahmen ja keine strafbaren Missstände gezeigt hätten. Zudem hätten sie nur entstehen können, da der Tierschutzaktivist unbefugt in die Ställe eingedrungen und damit Hausfriedensbruch begangen habe. Der MDR hatte Revision vor dem BGH eingelegt - mit Erfolg.
dpa
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Kommentare 
cource schrieb am 12.04.2018 08:33 Uhrzustimmen(11) widersprechen(3)
die schinder/konsumtrottel sind ja selber schuld, wenn sie solche wertlosen und damit überteuerten hühner/eier einwerfen, wenn man auf hühnereier nicht verzichten kann dann sollte man zum bauern fahren, der seine hühner frei laufend hat, denn die fressen alles was die mutter natur zu bieten hat und produzieren dann auch vitaminreiche schmackhafte eier/fleisch
tierquäler und umweltverschmutzer,bauer eben schrieb am 11.04.2018 16:09 Uhrzustimmen(14) widersprechen(4)
Wenn solche Dinge in Ställen passieren,ist das sehr schlimm.Die Halter der Tiere sind keine Bauern,schon gar keine Ökobauern !! Aber!!
Da aber fast ausschließlich über solche Betriebe berichtet wird,( die ,die alles ordnungsgemäß haben,sind ja nicht interressant,bringen keine Klicks usw,)
ist das Bild der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit total verzerrt.
Weiter so!!
Zacki schrieb am 10.04.2018 15:08 Uhrzustimmen(7) widersprechen(8)
Hoffentlich bricht niemand beim BGH ein und veröffentlicht die Telefonate mit Mama Angie....
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