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08.05.2019 | 17:03 | Gegengutachten 

IVA will rechtliche Schwächen einer Ausgleichsflächenregelung offenlegen

Frankfurt - Das Umweltbundesamt (UBA) könnte bald juristischen Gegenwind bei seinem Plan bekommen, die Zulassung von breit wirkenden Herbiziden ab 2020 an die Bereitstellung von Ausgleichsflächen auf 10 % der Betriebsfläche zu knüpfen.

Ausgleichsflächenregelung
(c) proplanta
Die Mitgliedsunternehmen des Industrieverbandes Agrar (IVA) haben nun ein Gegengutachten in die Wege geleitet, um rechtliche Schwächen einer solchen Ausgleichsregelung offenzulegen. Wann das Gutachten vorliegen wird, konnte IVA-Präsident Dr. Helmut Schramm heute in Frankfurt noch nicht terminieren. Er kündigte jedoch an, dass man gegen das Vorhaben des UBA vorgehen werde.

Schramm bekräftigte die Einschätzung des IVA, dass es sich bei der Ausgleichsforderung um „eine faktische Teilenteignung der Landwirte“ handele. Auf die Bauern wachse der Druck, zumal das UBA seine Forderung mittlerweile von Glyphosat „auf alle Herbizide, alle Insektizide und sehr viele Fungizide“ ausgedehnt habe und somit praktisch eine zehnprozentige Aufgabe der behandelten Fläche fordere, unabhängig vom eingesetzten Mittel. „Wir sind nicht gegen Biodiversität“, stellte der IVA-Präsident klar. Die Schutzmaßnahmen müssten sich aber an eindeutig definierten Zielen orientieren. Die UBA-Forderung sei dagegen eher „ein Schuss aus der Hüfte“.

Auch bei der kommenden Ackerbaustrategie sei wichtig, dass es unter dem Strich „nicht um ein globales Mengenreduzierungsziel, sondern um die gezielte Anwendung von Produktionsmitteln geht“, betonte Schramm. Die Strategie hat aus Sicht des IVA-Präsidenten das Potential, den Umweltschutz und die moderne Landwirtschaft zu vereinen.

Um dieses Ziel zu erreichen, habe der IVA Schwerpunkte definiert, die sich darin niederschlagen könnten. Dazu zähle die Rückkehr zu einer erweiterten Fruchtfolge, den Einsatz moderner Ausbringungstechniken und faire Wettbewerbsbedingungen beim Zugang zu Produktionsmitteln. Bis zum Ende der Sommerpause ist laut Schramm mit dem Entwurf einer mit den Verbänden abgestimmten Ackerbaustrategie zu rechnen.
AgE
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