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14.03.2019 | 14:04 | Lebensmittelrecht-Verstöße 

Lebensmittelhersteller sind keine Kriminellen

München - Die Lebensmittelhersteller wehren sich gegen die digitale Veröffentlichung von Unternehmen, die gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen haben.

Lebensmittelhersteller
(c) proplanta
«Damit findet eine Kriminalisierung des gesamten Lebensmittelhandwerks statt», sagte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk, Herbert Dohrmann, zum Auftakt der Internationalen Handwerksmesse am Donnerstag in München. Der Arbeitsgemeinschaft gehören Metzger, Bäcker, Konditoren, Privatbrauer, Speiseeishersteller und Müller an.

Die Bundesländer handhaben die Online-Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Unter anderem in Baden-Württemberg und Berlin gibt es die Verbraucherinformationen, in Bayern dagegen nicht.

Verstöße gegen das Lebenmittelgesetz sollten konsequent bestraft werden, sagte Dohrmann. «Unternehmen aber öffentlich an den Pranger zu stellen», sei unverhältnismäßig und habe für Betriebe unvorhersehbare wirtschaftliche Folgen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund aufgetragen, die Fristen für die Online-Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu regeln, doch ist die Gesetzesänderung bisher nicht verabschiedet.

Essen werde zunehmend zum Politikum, sagte Dohrmann. «Lebensmittel und Lebensmittelhersteller werden in der Öffentlichkeit immer kritischer gesehen.» Obwohl das Angebot so reichhaltig, vielfältig und gesund wie nie sei, kämpfe das Lebensmittelhandwerk mit immer mehr Regulierungen und Vorurteilen.
dpa
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