«Es wären erhebliche Kosten und auch ein großer Bürokratieaufwand für die Landwirte», sagte Verbandssprecherin Sarah Selig der Deutschen Presse-Agentur. Pro Kilometer seien etwa 21 Cent fällig. Während der Ernte müsste nach ihren Worten für jede Fuhre Getreide, Mais oder Zuckerrüben gezahlt werden, wenn sich nichts ändert. Die Fahrten müssten zudem vorher angemeldet werden. Betroffen sind landwirtschaftliche
Zugmaschinen, die schneller als 40 Kilometer pro Stunde fahren können.
Selig begrüßte einen Antrag mehrerer Bundesländer im
Bundesrat, darunter Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, für eine Änderung des Mautgesetzes. Die
Länderkammer wolle darüber am 6. Juli entscheiden. Bei positivem Votum könne der
Bundestag im Herbst das Mautgesetz ändern und die Landwirtschaft von der Zahlungspflicht befreien. In Kraft treten könne die Änderung dann zum Jahresbeginn 2019.
Die Bundesstraßen-Maut für Lastwagen über 7,5 Tonnen gilt aber bereits vom kommenden Sonntag an. Deshalb liefen Bemühungen für eine Kulanzregelung für die Übergangszeit von einem halben Jahr, sagte Selig. Der Verband hoffe, dass die
Bauern nichts zahlen müssen. Die Maut soll nach Seligs Worten auch Thema beim Deutschen Bauerntag am Mittwoch und Donnerstag in Wiesbaden sein.