Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion hervor. Die Bundesrichter hatten im Dezember 2007 scharf gerügt, dass sich Brandenburg als Eigentümer von Tausenden Bodenreform-Grundstücken ins Grundbuch hatte eintragen lassen, ohne gründlich nach den rechtmäßigen Besitzern oder Erben gesucht zu haben.
Mit einer
Bodenreform waren 1945 Großgrundbesitzer mit mehr als 100 Hektar Land in der sowjetischen Besatzungszone enteignet worden. Das Land wurde sogenannten Neubauern übergeben, die ihren Besitz später in landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) einbringen mussten, formal aber Eigentümer blieben.
Mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 hatten aber nur Erben Anspruch auf das Land, wenn sie es selbst bewirtschaften oder darauf wohnen. Wegen der Verjährung der Ansprüche ab dem 3. Oktober 2000 ließ sich Brandenburg als Eigentümer von Grundstücken ins Grundbuch eintragen, bei denen die vermeintlichen Erben unbekannt waren.
In Brandenburg betraf das BGH-Urteil mehr als 8.700 Grundstücke mit einer Fläche von 13.170 Hektar. Das Land hatte sich in rund 7.500 Fällen als Vertreter unbekannter Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Hinzu kamen 1.240 weitere Liegenschaften ohne Eintragung, die ebenfalls zurückgegeben werden müssen.
Laut Finanzministerium gingen beim Land bisher rund 5.200 Anträge auf eine Grundstücksrückgabe ein. Bis zum 31. März dieses Jahres seien 4.192 Liegenschaften zurückgegeben oder worden oder es gab eine Entschädigung. Für 65 Liegenschaften, die vor dem Urteil der Karlsruher Richter am 7. Dezember 2007 verkauft wurden, müsse noch eine
Entschädigung ausgezahlt werden. 4575 Grundstücke befänden sich noch im Besitz des Landes.
In der Zeit von 2001 bis zum ersten Quartal dieses Jahres erzielte Brandenburg Einnahmen aus Verpachtungen der Grundstücke in Höhe von rund 9,8 Millionen Euro, wie das Finanzministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Einnahmen vor 2001 seien elektronisch nicht auswertbar. Die Gelder gingen unter Berücksichtigung der eigenen Aufwendungen für die Grundstücke, wie Grundbesitzabgaben, an die Eigentümer.
Die nach dem BGH-Urteil ab 2008 gestartete Suche nach Eignern der Flächen intensivierte das Finanzministerium mehrmals. Neben Erbenaufrufen in Zeitungen, im Bundesanzeiger und in Amtsblättern der Kommunen beauftragte das Ministerium auch die Brandenburgische Boden Gesellschaft mit Recherchen. Diese Bemühungen sollen bis Ende dieses Jahres im Wesentlichen abgeschlossen werden. Allerdings gebe es keinen Zeitpunkt, an dem die Rückgabebemühungen generell abgeschlossen werden, teilte das Ministerium mit.
Grundstücke, die von dem BGH-Urteil betroffen sind und deren Eigentümer oder Erben weiter unbekannt sind, werde das Land wie ein Treuhänder verwalten, hieß es. Auch in diesen Fällen sollen die Einnahmen aus den Grundstücken den Eigentümern später zugute kommen.
Im aktuellen Landeshaushalt steht für Härtefälle ein Fonds in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Damit soll Grundstückserben geholfen werden, die durch die
Übernahme ihres Bodenreformgrundstücks durch den Landesfiskus in eine schwerwiegende wirtschaftliche Notlage geraten sind. Bis Anfang April dieses Jahres wurden laut Finanzministerium fünf Anträge gestellt, die noch geprüft werden.