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28.03.2019 | 17:08 | Urteil  

Ökostrom-Förderung: EuGH gibt Deutschland Recht

Luxemburg - Deutschland hat im Streit über die Förderung von Ökostrom einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof eingefahren:

Ökostrom-Förderung
Die seit fast 20 Jahren laufende Förderung von Ökostrom in Deutschland war von Anfang an wegen der Kosten umstritten. Jetzt stellt der EuGH klar: Eine staatliche Subvention ist das nicht. (c) Eisenhans - fotolia.com
Die Finanzierung des Ausbaus von Strom aus Wind, Sonne und Co nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 ist aus Sicht des EuGH keine staatliche Beihilfe. Rückforderungen der EU-Kommission in Millionenhöhe entfallen deshalb.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Kosten für den Ausbau von Ökostrom über eine Umlage finanziert, die alle Stromkunden zahlen. Derzeit sind das 6,4 Cent je Kilowattstunde. Das Gesetz gewährt jedoch Nachlässe für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke.

Die EU-Kommission hatte 2014 die Förderung nach dem EEG in der Fassung von 2012 als staatliche Beihilfe gewertet, diese aber für zulässig erklärt. Auch die Rabatte für Großverbraucher waren aus Sicht der Brüsseler Behörde Beihilfen. Diese hielt sie zum Großteil ebenfalls für zulässig. Einen kleinen Teil forderte die Kommission aber als überzogen zurück. Nach damaligen Angaben ging es um etwa 30 Millionen Euro.

Dagegen klagte Deutschland zunächst vor dem EU-Gericht, unterlag dort aber 2016. In der nächsten Instanz vor den EuGH hatte die Bundesregierung jetzt Erfolg. Die obersten EU-Richter kippten sowohl den Beschluss der EU-Kommission als auch den Spruch der ersten Instanz.

Nach dem EuGH-Urteil sind die mit der Ökostrom-Umlage eingenommenen Gelder keine staatlichen Mittel. Die Versorger könnten die Umlage auf die Verbraucher umwälzen, seien dazu aber nicht verpflichtet, erklärten die Richter. Der Staat habe seinerseits keine Verfügungsgewalt über das Geld. Auch die für Unternehmen gewährten Vorteile seien keine staatlichen Beihilfen, weil keine staatlichen Mittel zum Einsatz gekommen seien.

Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte das Urteil. Damit hätten die EU-Staaten mehr Freiheit, ihre Energieversorgung selbst zu regeln. Deutsche Unternehmen erhielten mehr Rechtssicherheit. Das Ministerium unterstrich aber, dass es nur um das EEG in der Fassung von 2012 ging. Nachfolgende Fassungen des Gesetzes seien ohnehin genehmigt.

Auch die EU-Kommission erklärte, die heutige Variante des EEG basiere auf einer anderen Finanzierung. Man prüfe nun, ob das Urteil sich auch darauf auswirke. Die rechtliche Basis für die damaligen Rückforderungen sei entfallen, bestätigte ein Sprecher.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Deutschland nannte den Spruch des EuGH wegweisend. Damit werde eine jahrelange Diskussion über das EEG beendet und Rechtssicherheit geschaffen, sagte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Der EuGH eröffne dem deutschen Gesetzgeber größere Spielräume für die Förderung erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung. Ganz ähnlich äußerte sich der Bundesverband Erneuerbare Energie.

Auch die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner betonte: «Das Urteil des EuGH ist richtig. Die Befreiung der stromintensiven Unternehmen aus der EEG-Umlage ist keine staatliche Beihilfe.» Die Frage bleibe, wie sich die Industrie angemessen an den Kosten der Energiewende beteiligen könne, ohne Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen.
dpa
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