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02.09.2018 | 10:00 | Biopatent-Monitoring 

Relevante Patentanmeldungen für die Landwirtschaft

Berlin - Die Zahl der im Rahmen des vom Bundeslandwirtschaftsministerium aufgebauten Biopatent-Monitorings für die Jahre 2016 und 2017 insgesamt erfassten, landwirtschaftlich relevanten Patenterteilungen ist „eher gering“ ausgefallen.

Patentanmeldungen Landwirtschaft
In den Jahren 2016 und 2017 waren es nach Angaben der Bundesregierung jeweils gut 300 - Keine „bemerkenswerte“ Entwicklung ersichtlich. (c) Remar - fotolia.com
Im Bereich Nutzpflanzen waren es 187 sowie 185, im Bereich Nutztiere in beiden Jahren jeweils 124, in der Summe 311 beziehungsweise 309. Das geht aus der aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung zum Patentrecht im Bereich der Biotechnologie hervor (Dokumentation). Dabei wurden von den 2016 und 2017 erfassten Patenten und Patentanmeldungen im Bereich Nutzpflanzen insgesamt 195 als „beobachtungswürdig“ eingestuft, im Bereich Nutztiere 30.

Als „beobachtungswürdig“ gelten Patente beziehungsweise Patentanmeldungen, wenn entweder möglicherweise ein Patentierungsverbot besteht, wobei auch die Verfahren Hybridzüchtung und markergestützte Selektion darunter fallen können, oder eine Mutagenese-Anwendung fand und der Patentanspruch weitere Schritte der Kreuzung und Selektion beinhaltet. Bis auf lediglich eine fanden sämtliche vom Biopatent-Monitoring erfassten Patenterteilungen in den Bereichen Nutzpflanzen und -tiere und nahezu alle betreffenden Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt (EPA) statt, nämlich in den beiden Berichtsjahren zusammengenommen 619 beziehungsweise 834.

Vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurde nur ein Patent erteilt; angemeldet wurden dort lediglich 17. Mit Blick auf die Zahlen für 2013 bis 2017 kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass „keine bemerkenswerten Entwicklungen“ ersichtlich seien.

Erfasst werden durch das Biopatent-Monitoring die veröffentlichten erteilten Patente und Patentanmeldungen, die in Deutschland wirksam sind oder wirksam werden können. Aufgebaut wurde dieses Monitoring durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundessortenamt (BSA).

Anteil der „Gentechnikpatente“ relativ stabil

Wie in den vorangegangenen Berichtszeiträumen 2013 und 2014/2015 betraf auch der überwiegende Anteil der 2016 und 2017 vom Biopatent-Monitoring erfassten Patente und Patentanmeldungen im Bereich Nutzpflanzen die Herstellung oder Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Etwa 87 % der in den beiden vergangenen Jahren erteilten Patente und 77 % der Patentanmeldungen fallen unter diesen Punkt. Damit ist der Anteil der „Gentechnikpatente“ im Vergleich zu den Vorjahren laut Bundesregierung relativ konstant geblieben.

Im Bereich Nutztiere beruhten in den beiden Berichtsjahren etwa 40 % sowohl der Patentanmeldungen als auch der erteilten Patente auf GVO. Die Bundesregierung stellt dazu fest, dass die Einteilung in gentechnisch veränderte und nicht gentechnisch veränderte Organismen, die in diesem Bericht vorgenommen werde, nicht als Festlegung zu der Frage zu verstehen sei, ob diese Organismen unter die Definition des „gentechnisch veränderten Organismus“ nach europäischen und nationalem Gentechnikrecht fallen.

Überwiegend veterinärmedizinische Anwendungen

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, betraf im Bereich Nutztiere der überwiegende Teil der identifizierten erteilten Patente und Patentanmeldungen veterinärmedizinische Anwendungen, wie zum Beispiel Nachweisverfahren für Krankheitserreger oder die Entwicklung von Impfstoffen. Diesem Anwendungsgebiet seien in den beiden vergangenen Jahren 60 erteilte Patente und 101 Patentanmeldungen beziehungsweise 67 erteilte Patente und 85 Patentanmeldungen zugeordnet worden.

Bei den Patentanmeldungen ist hier nach Angaben der Bundesregierung seit 2013 ein stetiger Anstieg zu verzeichnen. Auf die Tierzucht im engeren Sinne entfielen ihr zufolge im Jahr 2016 insgesamt 22 erteilte Patente sowie 38 Patentanmeldungen und im Jahr darauf 28 erteilte Patente sowie 33 Patentanmeldungen.

Das Anwendungsgebiet Tierernährung, bei dem vorherrschend Verfahren zur Herstellung von überwiegend pflanzlichen Futtermitteln Gegenstand der Erfindung gewesen seien, habe noch einen größeren Anteil eigenommen. Im Jahr 2016 seien hier 25 erteilte Patente sowie 26 Patentanmeldungen und 2017 jeweils 17 erteilte Patente beziehungsweise Patentanmeldungen veröffentlicht worden. Im Anwendungsgebiet Tierhaltung einschließlich Aquakultur und nicht-aquatische Wirbellose seien nur wenige Patente angemeldet und erteilt worden.

Änderungen seit Juli 2017 in Kraft

Zum EU-Rechtsrahmen für Biopatente erläutert die Bundesregierung, dass dieser nach wie vor durch die Biopatent-Richtlinie bestimmt werde. Diese gelte unverändert seit 1998. Sie bestimme in ihrem Artikel 4 Absatz 1, dass einerseits „Pflanzensorten und Tierrassen“ sowie andererseits „im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ nicht patentierbar seien.

Die Große Beschwerdekammer hatte allerdings in bestimmten Entscheidungen auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) entschieden, dass es grundsätzlich zulässig sei, Patente auf Tiere oder Pflanzen - als Erzeugnisse - auch dann zu erteilen, wenn das Züchtungsverfahren für diese Tiere oder Pflanzen als solches nicht patentierbar sei, weil es sich um ein im Wesentlichen biologisches Verfahren handele.

Nach Klarstellung durch den europäischen Gesetzgeber wurden, wie die Bundesregierung in dem Bericht ausführt, vom Verwaltungsrat des EPA Änderungen beschlossen, die am 1. Juli 2017 in Kraft traten. Im Ergebnis dürfe das Europäische Patentamt seither keine Patente mehr auf Pflanzen und Tiere aus im Wesentlichen biologischen Verfahren erteilen. Konkret dürfen der Bundesregierung zufolge Pflanzen mit einer bestimmten Mutation, die natürlich vorkommen oder die durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren erzeugt wurden, nicht mehr Gegenstand eines Patents sein.

Patente & Patentanmeldungen Nutzpflanzen NutztiereBild vergrößern
Entwicklung der Patente und Patentanmeldungen im Bereich Nutzpflanzen und -tiere.
AgE
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