Die von der
EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden seien rechtens, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dabei geht es um
Clothianidin,
Imidacloprid und Thiamethoxam. (Rechtssachen T-429/13, T-451/13 und T-584/13)
Der deutsche Agrarchemie-Riese
Bayer und der schweizerische Konzern
Syngenta hatten gegen Restriktionen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. 2013 hatte die EU-Kommission ihre Verwendung etwa bei bestimmten Getreidearten oder zur Saatgutbehandlung verboten.
Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Mit Blick auf die schädlichen Folgen für
Bienen habe nur das Verbot eine Beschränkung von Saatgut auf EU-Ebene regeln können. Bereits gekaufte Saatgutvorräte in EU-Mitgliedsstaaten hätten sonst weiter verwendet werden können. Ferner hieß es, inzwischen werde ausdrücklich verlangt, dass Wirkstoffe «keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker» haben dürfen.
Auch eine Klage des BASF-Konzerns gegen das seit März 2014 geltende Verbot für mit dem
Pestizid Fipronil behandeltes Saatgut wies das EU-Gericht ab:
BASF vertreibe solches Saatgut selbst nicht, so dass das Verbot den Konzern nicht unmittelbar betreffe.
Allerdings erklärten die Luxemburger Richter eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2013 für ungültig, mit der die Fipronil-Behandlung auch von bestimmten Kulturpflanzen eingeschränkt wurde. Die Kommission habe die Beschränkung verfügt, ohne die Folgen abgeschätzt zu haben, bemängelten die Richter. Weil das Verbot von 2014 aber wirksam ist, bleibt die Vermarktung und die
Aussaat von behandeltem Saatgut weiter untersagt - die Einschränkung für Kulturpflanzen gilt dagegen nicht weiter.
Die BASF begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofs. Das Gericht habe damit grundsätzlich anerkannt, «dass die Europäische Kommission vor einem Verbot von Produkten eine fundierte Bewertung der Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen vornehmen sollte». Eine neuerliche Registrierung für die Saatgutbehandlung in Europa werde BASF aber nicht weiterverfolgen, teilte eine Sprecherin mit.
Fipronil wurde im Sommer 2017 bekannt, als Millionen von Hühnereiern in der EU und der Schweiz mit der Chemikalie versucht waren.
Erst Ende April hatten die EU-Staaten mit einer knappen Mehrheit für ein weitergehendes Freilandverbot der als bienenschädlich geltenden Neonikotinoide gestimmt. Die Stoffe dürfen demnach nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden, auf Äckern sind sie verboten. Dies war nicht Teil des Verfahrens.
Gegen das Urteil des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten vorgegangen werden. Als letzte Instanz könnte dann der Europäische Gerichtshof (
EuGH) entscheiden. Bayer zeigte sich enttäuscht über das Urteil und kündigte an, rechtliche Optionen zu prüfen.
In der Politik stieß das Urteil auf positive Resonanz: «Die richtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs demonstriert, dass Gesundheit und
Umweltschutz schwerer wiegen als Konzerninteressen», sagte SPD-Agrarsprecherin Maria Noichl. Der Grünen-Bundestagsabgeordneter
Harald Ebner ermahnte die Unternehmen: «Das Urteil sollte auch für Bayer und Syngenta ein Weckruf sein, künftig an nachhaltigen Lösungen für die
Landwirtschaft zu arbeiten statt für den weiteren Einsatz ihrer Gifte zu prozessieren.»