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27.06.2019 | 12:01 | Klage 
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Zivilprozess um KTG-Agrar-Insolvenz mündet in Vergleich

Hamburg - Ein Zivilprozess um die Insolvenz des Agrarkonzerns KTG AG ist mit einem Vergleich beigelegt worden.

Zivilprozess
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
«Wir haben im Rahmen des Vergleichs Verschwiegenheit vereinbart», sagte Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus am Donnerstag in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur. Er hatte im Zivilprozess gegen acht Führungskräfte unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Organhaftung nach dem Aktiengesetz geklagt und von ihnen rund 189 Millionen Euro gefordert.

Die Klage sei zurückgezogen und ein Entscheidungstermin für Donnerstag (27.6.) aufgehoben worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Parteien hatten vor Gericht vor allem um Vorstandspflichten und Geschäftsprognosen gestritten.

Die einst börsennotierte KTG Agrar hatte Anfang Juli 2016 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte 800 Mitarbeiter und mehr als 46 000 Hektar bewirtschafteter Fläche vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die im Insolvenzverfahren aufgedeckten Gesamtschulden lagen bei 600 Millionen Euro. Die Zahl der Gläubiger des Konzerns belief sich auf 10 000. Im Oktober 2016 beschlossen die Gläubiger, KTG Agrar abzuwickeln. Große Teile übernahm die Gustav-Zech-Stiftung aus Bremen.

Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft laufen weiterhin strafrechtliche Untersuchungen wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung gegen ehemalige Manager der KTG Agrar. Ermittelt werde gegen 17 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
dpa
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Kommentare 
Retisas schrieb am 04.07.2019 17:41 Uhrzustimmen(6) widersprechen(2)
Ist es in diesem Land nicht moeglich Gerichtsverfahren sauber durchzuarbeiten? Besonders in Anbetracht der sich bereits wieder munter entfaltenden, phantasievollen unternehmerischen Aktivitaeten, kann man dem Hauptverursacher wirklich nicht beikommen und ihm das Handwerk legen?! Allerdings, damals wie heute, es gehoeren immer wieder Steigbuegelhalter zu so einem "System"(!), die haben auch kein Mitleid verdient und gehoeren ebenfalls gehoerig eingeregelt.

Mitleid mit den Aktionaeren scheint, angesichts der wiederholten, deutlichen Warnungen in saemtlichen Boersen-Nachrichten, ebenfalls unangebracht. Die Betreiber redlicher Unternehmungen werden leider, durch die blinde, allgemeine Abwendung von agrarischen Emmisionen, indirekt mit verunglimpft. (Wie blind ist doch haeufig Kapital!?)

Klar waere es richtig gewesen die Betriebe im Konkurs zu zerschlagen, vermutlich hat sich aber die Zech-Gruppe mit der Uebernahme, wegen zu hoher Pachtpreise, unterschaetzter Probleme der schwachen Boeden hinsichtlichTrockenheits-Risiko, Beeintraechtigungen durch die verschaerfte Duengerverordnung, ... einen Baerendienst geleistet?! Mitleid hierfuer, auch fehl am Platz(!), allzu grosse Raffgier birgt halt seine Gefahren.

Am bedauerlichsten ist das ganze Szenario fuer redliche Landwirte vor Ort, die, bei dem langjaehrigen Irrsinn, in ihrer Region kein vernuenftiges Wachstum ihrer Betriebe realisieren konnten!
trakifreund schrieb am 29.06.2019 11:07 Uhrzustimmen(5) widersprechen(4)
Vergleiche enden oft mit 50 zu 50 .... wenn die Zechstiftung das bezahlt, ist sie günstig an Flächen und Betriebe gekommen.
Der ganze Laden hätte müssen zerschlagen werden, damit die kleinen Familienbetriebe die Möglichkeit gehabt hätten, Land zu pachten.
Aber, wie immer, hat das Kapital gesiegt...leider.
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