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25.03.2019 | 19:17 | Verspargelung 

Umweltbehörde warnt vor Vorgaben für Abstände zwischen Windrädern

Berlin - In der Debatte über neue Auflagen für Windräder warnt das Umweltbundesamt vor strikten Vorgaben für den Abstand zu Wohnhäusern.

Mindestabstände Windenergieanlagen
(c) proplanta
«Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebieten brächten den Ausbau der Windenergie ins Stocken», heißt es in einer Stellungnahme der Behörde vom Montag. Bereits bei einem pauschalen Abstand von 1.000 Metern reduziere sich die vorhandene Fläche, die für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung stehe, um 20 bis 50 Prozent. «Ein Ausbau der Windkraft wäre damit kaum ausreichend möglich.» Stattdessen setzt das Umweltamt darauf, Umwelt- und Gesundheitsfragen jeweils vor Ort zu prüfen.

Hintergrund ist der wachsende Widerstand in vielen Gemeinden gegen eine «Verspargelung» der Landschaft und Lärm durch Windräder. Eine Arbeitsgruppe berät derzeit darüber, wie die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Energiewende gesteigert werden kann, größere Abstände zur Siedlungen sind dabei auch ein Thema.

Wenn ein Kilometer zwischen Wohngebieten und Windrädern liegen müsse, dann verringere sich das gesamte Leistungspotenzial von derzeit noch 80 Gigawatt auf 40 bis 60 Gigawatt, schrieb das Umweltbundesamt. Bei 1.200 Metern Mindestabstand seien es sogar nur noch nur 30 bis 50 Gigawatt. «Damit würde langfristig bestenfalls ein viel zu geringfügiger Zubau ermöglicht werden - und die Klimaschutzziele werden nicht erreicht», hieß es.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien aus Sonne, Wind und Biomasse am Strom von derzeit etwa 38 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Um das zu schaffen, müssen Solar- und Windkraftanlagen an Land und auf See ausgebaut werden.  
dpa
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