Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) verwies zur Begründung auf Vorgaben des Bundesrechts. Danach könne künftig in dem Umfang Windenergie im Wald geplant werden, «in dem in der Kommune sonst keine anderen Flächen zur Verfügung stehen und es sich nicht um besonders schutzwürdigen Wald handelt», sagte Pinkwart der «NRZ» (Donnerstag). Durch den Anfang August in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan ist der Bau von Windrädern in Wäldern weitgehend ausgeschlossen.
Pinkwart will jetzt den Windenergieerlass der Landesregierung anpassen «und dabei auch auf Möglichkeiten der zeitlich befristeten Nutzung von Windenergieanlagen auf geschädigten Waldflächen eingehen».
Waldbesitzer hatten gefordert,
Windräder auf von Borkenkäfern und Trockenheit geschädigten Waldflächen errichten zu dürfen.
Grundsätzlich bleibe es dabei, dass der
Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen durch den Ersatz alter Anlagen durch stärkere
Neuanlagen, das sogenannte
Repowering, erfolgen solle, betonte Pinkwart. «Hier sehen wir noch wichtiges Potenzial.»
In nordrhein-westfälischen Wäldern drehten sich Ende vergangenen Jahres 84 Windräder. Das seien nicht einmal zwei Prozent aller Anlagen in NRW, hat die Fachagentur Windenergie festgestellt. In Baden-Württemberg gebe es dagegen mehr als 300 Windenergieanlagen im Wald.