Ab der Blüte richtet der
Rapsglanzkäfer keine nennenswerten Schäden mehr an. Dafür müssen der Kohlschotenrüssler (Hauptzuflug bei Temperaturen >20°C) und die Kohlschotenmücke (sehr klein, lange Beine und Fühler) beobachtet werden.
Die Mücke stellt in der Regel nur eine Gefahr dar, wenn letztjährige Rapsflächen in der Nachbarschaft einen Starkbefall hatten. Zu starken Ertragsschäden kommt es vor allem beim gemeinsamen Auftreten von Rüssler und Mücke. Die Schadensschwelle liegt bei 2 Käfern
und 1 Mücke pro 4 Pflanzen erreicht.
Achtung: An den Feldrändern ist der Befall stärker, so sind Randbehandlungen v.a. auf größeren Schlägen oft ausreichend. Optimaler Behandlungstermin: Erste kleine Schoten sind vorhanden, Tage sind warm und windstill. Wenn Rapsglanzkäfer noch in den Beständen sind, sollten aus Resistenzgründen nur Biscaya oder Mittel der Klasse-1-Pyrethroide (Mavrik Vita/Evure oder Trebon 30 EC) eingesetzt werden.
Aus Sicht der amtlichen Berater sollten eine Blütenbehandlung gegen Rapskrebs (Sklerotinia) nur bei hoher Ertragserwartung, enger Rapsfruchtfolge oder in gefährdeten Lagen (mehrere Stunden Tau) durchgeführt werden. Gute Infektionsbedingungen sind:
Bodenfeuchte und Temperaturen um 20°C. Optimaler Behandlungstermin: 50 bis 60% geöffnete Blüten (BBCH 63-65).
Zum
Bienenschutz und um Durchfahrschäden in hohen Beständen zu vermeiden sollte in den Abendstunden gefahren werden. Als Ersatzlösung ist auch eine Fungizid-Behandlung kurz vor Blühbeginn möglich. Gute Wirkungsgrade haben die Mittel Cantus Gold 0,5 Liter/ha, Custodia 1,0 Liter/ha, Propulse 1,0 Liter/ha und Symetra 1,0 Liter/ha.
Bleibt es weiterhin trocken, besteht nur geringe Infektionsgefahr.
Bitte beachten:
- ab Blühbeginn keine bienengefährlichen Insektizide (B1) mehr einsetzen
- bei Tankmischungen ändert sich die Bienenschutzauflage (Insektizid + Azol-Fungizid oder Insektizid + Insektizid)
- grundsätzlich empfiehlt die Donaueschinger Pflanzenschutzexpertin: Behandlung in den Abendstunden nach dem Bienenflug durchführen
(Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 24.04.2019)