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30.09.2019 | 03:59 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Achtung Sperrzeiten nach neuer Düngeverordnung

Karlsruhe - Die Pflanzenschutz- und Anbauexperten S. Hörner und S. Wolpert vom Landwirtschaftsamt im Landkreis Schwäbisch Hall in Ilshofen geben heute wichtige Informationen zu den Sperrzeiten nach der neuen Düngeverordnung.

Düngemittelausbringung
Ackerbau - Achtung: Sperrzeiten nach der Düngeverordnung greifen. (c) proplanta
Die Festlegung des Zeitraums wird in der Düngeverordnung festgelegt und gibt den Rahmen für die Praxis vor.

Die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern in Form von Gärresten, Gülle und Jauche, organisch-mineralischen Stickstoffdüngern und Geflügelkot ist laut Düngeverordnung nur in den aufnahmefähigen Winterkulturen wie Winterraps, Wintergerste, Ackerfutter und das Grünland zulässig. Dabei gelten folgende Sperrfristen:

Sperrzeit Ackerland:

Gülle, Gärrest, Geflügelmist, N-haltige Mineraldünger: 01. Oktober 2019 bis zum 31. Januar 2020

Sperrzeit Grünland:

Gülle, Gärrest, Geflügelmist, N-haltige Mineraldünger: 01. November 2019 bis zum 31. Januar 2020

Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost:

Sind von dieser Regelung ausgenommen, hier gilt lediglich eine Sperrzeit von 15. Dezember 2019 bis zum 15. Januar 2020.

(Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 27.09.2019)
ltz augustenberg
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