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28.12.2019 | 05:15 | Weinbau 

Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2020 wird eröffnet

Mainz - Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können von Donnerstag, 2. Januar 2020, an gestellt werden.

Steillagenweinbau fördern lassen
Das EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2020 beginnt. (c) proplanta
Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2020. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2020.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens, gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm biete interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten. Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen lediglich 5 Ar.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/
mwvlw-rlp
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