- gegen Acker-Fuchsschwanz, einjährige zweikeimblättrige
Unkräuter und Einjähriges Rispengras darf das Mittel im Freilandanbau eingesetzt werden in
Kerbel, Koriander und
Salbei: Die Aufwandmenge beträgt vor dem Auflaufen der Kulturen 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Maximal ist eine Behandlung zulässig. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
Außerdem kann Bandur ab sofort wie folgt eingesetzt werden:
- in
Kerbel mit 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha im Splittingverfahren nach dem Auflaufen oder nach dem Pflanzen oder nach dem
Schnitt mit maximal zwei Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Wartezeit: 21 Tage.
Achtung: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).
- in
Minze-Arten mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha während der Vegetationsruhe mit maximal einer Behandlung. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
- in
Schnittsellerie mit 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha im Splittingverfahren nach dem Auflaufen (BBCH 12 bis 15) mit maximal zwei Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Die Wartezeit beträgt hier exakt 21 Tage. Achtung: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).
Zulassung von PflanzenschutzmittelnDas Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt: