Dennoch weist er darauf hin, dass die Saattermine und die Saat durch Saatgutbelege, Rückstellproben und dergleichen unbedingt dokumentiert werden müssen.
Nicht zu vergessen ist, dass
Gülle nur dort ausgebracht werden darf wo ein tatsächlicher Bedarf gegenübersteht. Das heißt in
Wintergerste nach Getreidevorfrucht, zu Zwischenfrüchten, Feldfutter und zu Winterraps.
Die organische und auch die mineralische Düngung müssen spätestens am 1. Oktober abgeschlossen werden. Weitere Hinweise dazu sind im bekannten, baden-württembergischen "Dünge-Merkblatt" zu finden.
(Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 31.08.2018)