Um der Praxis dazu einfache Entscheidungshilfen an die Hand geben zu können gibt der Fachbereich Düngung des LTZ sog. Entscheidungsbäume zur Ermittlung des Düngebedarfs für die betroffenen roten und grünen Gebiete aus.
- Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs und der Ermittlung des Düngebedarfs für Nitratgebiete (rote Gebiete) nach § 13 DüV Abs. 2 § 8 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 10 Abs.1 Satz 4 Düngeverordnung (DüV) und § 3 Nr. 3 VODüVGebiete
- Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs und der Ermittlung des Düngebedarfs für Gebiete außerhalb der Nitratgebiete (grüne Gebiete) nach § 13 DüV Abs. 5 § 8 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 10 Abs.1 Satz 4 Düngeverordnung (DüV) und § 5 Nr. 1 VODüVGebiete
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Entscheidungsbaum_NSV_DBE_außerhalb_Nitratgebiete
Entscheidungsbaum_NSV_DBE_Nitratgebiete(Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.10.2019)