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02.11.2019 | 00:03 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Düngebedarfsermittlung und Nährstoffvergleich für Rote und Grüne Gebiete

Karlsruhe - Das LTZ Augustenberg weist darauf hin, dass auch bei einer Befreiung der Erstellung bzw. der Aufzeichnungspflichten aus fachlicher Sicht empfohlen wird geeignete Aufzeichnungen zu machen

Düngebedarf
(c) proplanta
Um der Praxis dazu einfache Entscheidungshilfen an die Hand geben zu können gibt der Fachbereich Düngung des LTZ sog. Entscheidungsbäume zur Ermittlung des Düngebedarfs für die betroffenen roten und grünen Gebiete aus.

- Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs und der Ermittlung des Düngebedarfs für Nitratgebiete (rote Gebiete) nach § 13 DüV Abs. 2 § 8 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 10 Abs.1 Satz 4 Düngeverordnung (DüV) und § 3 Nr. 3 VODüVGebiete

- Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs und der Ermittlung des Düngebedarfs für Gebiete außerhalb der Nitratgebiete (grüne Gebiete) nach § 13 DüV Abs. 5 § 8 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 10 Abs.1 Satz 4 Düngeverordnung (DüV) und § 5 Nr. 1 VODüVGebiete

Lesen Sie mehr darüber in den beiliegenden pdf-Dokumenten.

Entscheidungsbaum_NSV_DBE_außerhalb_Nitratgebiete

Entscheidungsbaum_NSV_DBE_Nitratgebiete

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.10.2019)
ltz augustenberg
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