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05.12.2019 | 14:30 | Meldepflicht 

Elektronische Düngekontrolle in Niedersachsen geht an den Start

Hannover - Als erstes Bundesland nimmt Niedersachsen ein elektronisches Meldeprogramm zur besseren Kontrolle des Düngereinsatzes in der Landwirtschaft in Betrieb.

Elektronische Düngekontrolle Niedersachsen
Elektronisch gegen zu viel Gülle: Ein neues Meldeprogramm soll Landwirten in Niedersachsen helfen, für das Grundwasser wichtige Grenzwerte einzuhalten. Eine prima Idee, finden Bauern. Aber geht es mit etwas weniger Bürokratie? (c) proplanta
Mehr als 30.000 Höfe erhielten in den kommenden Tagen von der Landwirtschaftskammer Auskunft über die neuen Meldepflichten, teilte der Bauernverband am Donnerstag in Hannover mit. Er beklagte einen unnötigen und vermeidbaren bürokratischen Aufwand für die Landwirte im Zuge der Einführung des Systems.

Angesichts der hohen Nitratbelastung des Grundwassers in vielen Regionen Niedersachsens soll das internetbasierte Meldeprogramm den Landwirten helfen, gesetzliche Obergrenzen beim Ausfahren von Gülle und Kunstdünger einzuhalten. Künftig sollen über das System zudem gezielter die Höfe herausgefiltert werden können, bei denen der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.

Hintergrund ist, dass die EU-Kommission Deutschland wegen der seit langem schlechten Grundwasserqualität verklagt hat. Im Eilgang müssen Bund und Länder nun zu Maßnahmen greifen, um die durch Überdüngung verursachte Beeinträchtigung des Wassers zu reduzieren. Insbesondere Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stehen im Fokus.

Wie der Vize-Präsident des Landvolks Niedersachsen, Holger Hennies, sagte, ist die Einführung des elektronischen Meldeprogramms ein Schritt in die richtige Richtung: «Niedersachsen ist hier Vorreiter in Sachen Transparenz, um die Betriebe vor unberechtigten Hofkontrollen zu schützen. Wir erwarten aber auch, dass die EU diese Maßnahmen im Nitratstreit mit der Bundesregierung anerkennt.» Mit den Daten sollten Behörden in die Lage versetzt werden, ihre Betriebsprüfungen stärker auf die Höfe auszurichten, bei denen noch erhebliche Verbesserungen möglich und nötig sind.

Ein Unding ist aus der Sicht des Landvolks, dass nach derzeitigem Stand viele Tausend Landwirte die Einzeldaten für Zehntausende von Feldern per Hand in das neue System übertragen müssen. Hier müsse eine Vertrauensschutzregelung für Altdaten gefunden werden, die die Bauern früher bereits in anderen Formaten an die Behörden übermittelt haben. Anderenfalls müsse die rückwirkende elektronische Meldepflicht für die Düngebedarfsermittlungen für den Zeitraum von Juli 2018 bis September 2019 vor der Bereitstellung des elektronischen Systems wieder aufgehoben werden.

Zu der Einführung des elektronischen Meldeprogramms kommt für die Landwirte in Niedersachsen eine neue Düngeverordnung mit erheblichen Einschränkungen, die das Kabinett im November beschlossen hat. Weitere mögliche Einschränkungen befinden sich auf Bundesebene noch in der Diskussion.
dpa/lni
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