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13.08.2018 | 10:57 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Extreme Bedingungen für Zwischenfruchtansaat

Karlsruhe - Nicht nur im Main-Tauber-Kreis sind die Ansaatbedingungen in diesem Jahr außerordentlich schwierig bzw. ungünstig. Auch im Hintergrund dessen muss beachtet werden, dass bei bestehender FAKT-Verpflichtung E1.2 (5 Mischungsarten) unbedingt bis zum Monatsende gesät sein muss.

Zwischenfrüchte
Ackerbau - Zwischenfruchtansaat unter extremen Bedingungen. (c) proplanta
Aus ackerbaulicher Sicht sollten die teureren und durchaus sinnvollen Mehrfachmischungen spätestens bis 20. August zur Aussaat kommen (und dann auch Auflaufen).

Je später die Aussaat, desto günstiger sollte das Saatgut gewählt werden. Das heißt für eine „Greening-Maßnahme“ im September kann dann beispielsweise eine Erbsen/Hafer Gemenge oder Senfmischungen sinnvoll sein (max. 60% von einer Komponente!).

Hinweis: Bei einem Leguminosenanteil (Samenanteil) von >60% besteht kein N-Bedarf. Entsprechend ist keine Gülledüngung möglich!

(Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 11.08.2018)
LTZ Augustenberg
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