Das teilte das Umweltministerium am Donnerstag auf Anfrage mit. Eine entsprechende Aufforderung komme von der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Der Landwirt müsse die
Ackerfläche umpflügen und das der Behörde schriftlich bestätigen, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. Auch ein Kontrollbesuch ist denkbar: «Die Behörde kann auch vor Ort nachschauen.»
Insgesamt hatten sieben
Betriebe in Rheinland-Pfalz Saatgut erhalten, das mit der gentechnisch veränderten Rapslinie GT73 verunreinigt war. Das wurde vor gut einer Woche bekannt. Die betroffenen Unternehmen in den Landkreisen Mayen-Koblenz und Neuwied hatten den Großteil des Saatguts bereits ausgesät.
Raps der Linie GT73 ist als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Der Anbau ist in der EU jedoch verboten. «Die Umweltverträglichkeit wurde für diese Pflanze nicht in einem nach EU-Maßstäben für einen Anbau erforderlichen Umfang geprüft», erklärte die Sprecherin.
Die betroffenen Betriebe könnten nun die Möglichkeit zivilrechtlich gegen ihren Lieferanten vorgehen und Schadenersatz fordern, weil er ihnen mangelhafte Ware geliefert habe. «Der Händler wiederum kann Ansprüche gegenüber dem
Saatguthersteller geltend machen.»
Die Verunreinigung war dem Ministerium zufolge bei einer stichprobenartigen Kontrolle in Frankreich entdeckt worden. Raps sei eine Nutzpflanze, die regelmäßig beim Saatgut-Monitoring der Länder untersucht werde.