Die Sojapflanze, die zur Gattung der Leguminosen zählt, fördere nicht nur die
Bodenfruchtbarkeit, sondern ihre Bohnen seien auch ein wertvolles Eiweißfuttermittel.
„Den
Ertrag eines jeden Hektars, den wir mit Soja bestellen, müssen wir nicht aus Übersee importieren, das stärkt auch unsere regionalen Wertschöpfungsketten, schont das Klima und zudem sind unsere
Sojabohnen garantiert frei von Gentechnik", führt der
Bauernpräsident weiter aus.
Laut Räpple profitierte der
Sojaanbau von der europäischen Greening-Verordnung, die im Jahr 2015 eingeführt wurde. Diese sieht vor, dass
Ackerbaubetriebe einen Anteil ihrer Flächen als Ökologische Vorrangfläche bewirtschaften müssen.
Für sie gelten besondere Auflagen im Sinne des Boden-, Wasser- und Klimaschutzes. In Brüssel hat man nun entschieden, die Greening-Regeln zu ändern und das wird nach Ansicht des Bauernpräsidenten gravierende Auswirkungen auf den heimischen Sojaanbau haben.
Man könne davon ausgehen, dass der überwiegende Teil der konventionellen Sojabohnenfelder in Südbaden als Ökologische Vorrangfläche angemeldet sei, erklärte Räpple. Hier werden, nach guter fachlicher Praxis,
Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Nach der, ab dem Jahr 2018 geltenden,
Neuregelung dürfen keine Pflanzenschutzmittel mehr auf Ökologischen Vorrangflächen ausgebracht werden.
Die konventionellen Landwirte sind jedoch auf einen
Herbizideinsatz im Sojaanbau angewiesen, verzichtet man auf diese Maßnahme würden die Bestände stark verunkrauten. Mittel gegen Insekten oder Pilze kommen hingegen nicht zum Einsatz.
Auch ein Biolandwirt müsse auf seinen Äckern die Ausbreitung von Wildpflanzen verhindern, das bedeute für ihn mehr
Pflügen und mehr Hacken, diesen Mehraufwand würde ein deutlich höherer
Erzeugerpreis für Biosoja entschädigen, erklärte Räpple.
Im konventionellen
Landbau sei ein Herbizidverzicht im
Leguminosenanbau sowohl aus betriebswirtschaftlichen als auch aus arbeitstechnischen Gründen nicht umsetzbar, deshalb müsse man davon ausgehen, dass Landwirte in Zukunft kaum noch Leguminosen im Rahmen von
Greening anbauen würden.
„Vom Anbautrend von Soja und Co. haben Natur- und
Klimaschutz, die heimische
Landwirtschaft als auch der Endverbraucher gleichermaßen erheblich profitiert. „Die Neuregelung der Greening-Vorschriften wird daher keinen ökologischen Mehrwert einbringen, sondern den Trend stoppen und den Leguminosenanbau auf das Niveau von vor zwei Jahren zurücksetzen", schlussfolgerte Räpple.
Hintergrund: Mit der Einführung der Greening-Verordnung im Jahr 2015 sind landwirtschaftliche
Betriebe mit mehr als 15 ha
Ackerfläche dazu verpflichtet, 5 Prozent ihrer Fläche als sogenannte Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) für den Klima- und
Umweltschutz zur Verfügung zu stellen.
Der BLHV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass produktionsintegrierte Maßnahmen, wie der
Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen oder der Zwischenfruchtanbau, als ÖVF angerechnet werden. Das hatte zur Folge, dass sich die Anbaufläche von Leguminosen innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelte und bis heute kontinuierlich zunahm. Öko-Betriebe sind von den Greeningverpflichtungen ausgeschlossen.