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10.05.2019 | 17:52 | Teilerfolg 

Insektizid-Einsatz Karate Forst teils verboten

Potsdam - Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem Landesbetrieb Forst Brandenburg bestimmte Insektizid-Einsätze in einem kleinen Teil von Brandenburgs Wäldern vorläufig verboten.

Karate Forst Verbot
Mit einem Eilantrag wollen Naturschützer den Einsatz eines Schädlingsbekämpfungsmittel in einem Teil Brandenburgs verhindern. Das Verwaltungsgericht Potsdam entscheidet darüber. Doch nach Einschätzung des Landesforstbetriebs hat das praktisch keine Folgen. (c) Phattman - fotolia.com
Bis zu einer Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) Brandenburg dürfe der Landesbetrieb das Insektizid «Karate Forst flüssig» auf speziellen Schutzgebieten vorerst nicht mehr einsetzen, teilte das Gericht am Freitag mit. Dabei geht es nach Angaben eines Sprechers um Flächen in den Kreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming.

Die Entscheidung zu dem Eilantrag solle spätestens am 17. Mai bekannt gegeben werden. Bis Montag haben die beteiligten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das Verfahren betrifft nach Angaben des Landesforstbetriebs konkret nur ein Schutzgebiet im Kreis Potsdam-Mittelmark, das aber vorsorglich bereits am Donnerstag aus dem Einsatz herausgenommen worden sei. Die übrigen Flächen, die das Gericht aufgeführt hat, waren laut Landesforst nicht Teil der Einsätze.  Das Gericht schrieb, der Einsatz sei vorläufig untersagt unter anderem in FFH-Gebieten (spezielle europäische Schutzgebiete), Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten.

Seit Dienstagnachmittag flogen Hubschrauber des Landesbetriebs über Wälder in den Kreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming und versprühten das umstrittene Insektizid «Karate Forst flüssig». Der Nabu Brandenburg hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Mit dem Einsatz soll der Kiefernschädling Nonne bekämpft werden. Nach Ansicht des Landesforstbetriebes droht dem Wald Kahlfraß wegen des Schädlings. Der Nabu ist der Auffassung, dass die betroffenen Waldflächen auch ohne das Insektizid nach wenigen Jahren wiederhergestellt werden könnten.

Nach Ansicht des Vereins ist die Zwischenverfügung des Gerichts nur ein Teilerfolg. Der zuständigen Kammer sei es wegen der bisher noch nicht vorliegenden Stellungnahmen des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung und des Landesforstbetriebs noch nicht möglich gewesen, den Sachverhalt hinreichend zu beurteilen, erklärte der Vorsitzende des Nabu Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch.

Der Waldbesitzerverband Brandenburg plädierte aus Sicht von rund 1.000 privaten Waldeigentümern für den Einsatz von Mitteln gegen den Kiefernschädling Nonne. «Zurzeit befinden wir uns in einer Notlage: Wird jetzt nicht gehandelt, werden die Wälder sterben», teilte Thomas Weber, Vorsitzender des Verbandes, mit. In den Wäldern bei Beelitz (Potsdam-Mittelmark) sei die Befallsdichte so hoch, dass die Raupen den Wald rechnerisch 25 Mal kahlfressen könnten.
dpa/bb
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