Bei der Entscheidung am Dienstag vergangener Woche (22.10.) in Brüssel votierten 27 EU-Länder im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) für ein Verbot. Angesichts der Umstände rund um den Brexit gab es lediglich eine Enthaltung des Vereinigten Königreichs. Die Europäische Kommission wird die Entscheidung in den kommenden Wochen formell annehmen. Inkrafttreten wird das Verbot nach dem 30. April 2020; dann ist die aktuelle Zulassung für Thiacloprid ausgelaufen.
Als Grund für den Bann wird die Einstufung als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch“ sowie die giftige Wirkung des insektiziden Wirkstoffs auf Bestäuber genannt. In Frankreich ist die Nutzung von Thiacloprid bereits seit September 2018 untersagt. Derweil erklärte ein Sprecher der
Bayer AG, die das Mittel bisher vertreibt, dass man weiterhin der Ansicht sei, dass Pflanzenschutzmittel auf Thiacloprid-Basis sicher angewendet werden könnten, sofern geeignete Maßnahmen zur Risikominderung getroffen würden. Nichtsdestoweniger werde das Unternehmen die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten respektieren.
Das Unternehmen hob ferner hervor, dass Pflanzenschutzmittel auf Thiacloprid-Basis ein wichtiges Instrument für Landwirte in der gesamten EU seien. Betont wird zudem, dass 16 Mitgliedstaaten bestätigt hätten, dass ohne Thiacloprid nur „unzureichende“ chemische Alternativen für zahlreiche Kombinationen von Kulturpflanzen und Schädlingen verfügbar seien.
Für ein Verbot hatte sich auch die internationale Verbraucherschutzorganisation „SumOfUs“ ausgesprochen. Laut der Organisation haben 383.000 Menschen eine Petition mit dem Ziel eines Thiacloprid-Verbots unterzeichnet. SumOfUs bringt den Wirkstoff mit Krebserkrankungen und reproduktiven Problemen bei Landarbeitern in Verbindung. Nachweislich würden zudem
Bienen und andere Bestäuber geschädigt.