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21.05.2019 | 00:06 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Neue Infos aus der Pflanzenschutzmittel-Zulassung

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat über aktuelle Änderungen der Zulassung informiert.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
(c) proplanta

Zulassungserweiterungen nach Artikel 51



Malibu (Wirkstoffe: Pendimethalin+Flufenacet) kann jetzt zusätzlich in Emmer, Winterhartweizen und Einkorn gegen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Gemeines Rispengras, Weidelgras-Arten und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Kornblume) im Herbst mit 4,0 Liter/ha in mindestens 300 Liter Wasser/ha vor oder nach dem Auflaufen gespritzt werden. Maximal ist eine Behandlung. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10m vorhanden sein (NW701).

Die Zulassung von Quantum (Wirkstoff: Pethoxamid) wurde nach Art. 51 erweitert. Das Mittel kann jetzt auch gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm und Einjähriges Rispengras in der Sojabohne mit 2,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha vor dem Auflaufen eingesetzt werden. Maximal ist eine Behandlung möglich. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).

Profiler (Wirkstoff: Fluopicolide+Fosetyl) steht jetzt auch gegen Falschen Mehltau in Brombeere im Freiland mit 2,6 kg/ha in mindestens 1.000 Liter Wasser/ha zur Verfügung. Im Abstand von 10 bis 14 Tagen sind maximal 2 Behandlungen möglich, die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage.

Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände (50% 10m, 75% 5m, 90% 5m).

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) für Notfallsituationen gegen Maulbeerschildlaus, Rote Austernschildlaus, San José-Schildlaus, Gemeine Napfschildlaus und Kleine Runde Schalenschildlaus in Steinobst vom 10. Mai bis zum 7. September 2019 für 120 Tage zugelassen.

Das Mittel kann nach der Blüte (ab BBCH 69) nach Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 Liter/ha) in maximal 500 Liter Wasser/ha je m Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt exakt 21 Tage.

Achtung: Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonella-Granulosevirus Isolat V14) ist vom 16. Mai bis zum 12. September 2019 erneut zur Bekämpfung des Apfelwicklers in Kernobst zugelassen. Ab dem Schlüpfen der ersten Larven können maximal 10 Behandlungen mit 0,05 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 400 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2m Kronenhöhe) durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt maximal 8 sonnige Tage. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: Keine erneute Genehmigung für den Wirkstoff Quinoxyfen



Die EU-Wirkstoffgenehmigung für Quinoxyfen wurde nicht erneuert. Die Zulassung von Fortress 250, Vento power und Legend power endete damit durch Zeitablauf zum 30. April 2019.

Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30.10.2019 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27.03.2020. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Hinweis: Die Angaben gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.05.2019)
ltz augustenberg
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