Das Mittel kann jetzt zusätzlich gegen Falschen
Mehltau in Spinat, Stiel- und Schnittmangold im
Freiland mit 2,5 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 14 Tage.
Proman erneut nach Artikel 53 in Feldsalat zugelassen
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat befristet für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel darf ab dem 20. Februar bis zum 19. Juni 2019 mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Es ist maximal eine Anwendung möglich. Die Wartezeit wurde wie folgt festgelegt: Freiland 42 Tage; Gewächshaus 60 Tage.
Achtung: Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden. Zum Schutz von umstehenden Personen (Passanten) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät der Abdriftminderungsklasse 50% erfolgen (VA268).
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 11.02.2019)