Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Desmedipham nicht zu erneuern.
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit wird deshalb den Zulassungsinhabern den Widerruf der Zulassung ankündigen. Wenn die Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf stellen, wird die Zulassung antragsgemäß widerrufen. Die Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Desmedipham (z.B. Belvedere Extra, Betanal maxxPRO, Betasana Trio SC) endet spätestens am 1. Juli 2020.
Keine erneute Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit Dimethoat
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Dimethoat nicht zu erneuern.
In Deutschland enden die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit Dimethoat (z.B. Danadim Progress, Rogor 40 LC) durch Zeitablauf am 31. Juli 2019. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 17. Juli 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt: