Das Mittel darf ab dem 1. April bis zum 29. Juli 2019 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden.
Ab Beginn bis abgehende Blüte sind 3 Anwendungen, nach
Hagel eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig. Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 20m, 75% - 15m, 90% - 5m.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt: