Die
EU-Kommission hat die Aufbrauchfrist kürzlich von ursprünglich 17. Juli 2020 auf 30. Juni 2020 berichtigt. Deshalb hat das
BVL die Fachmeldung vom 1. Juli 2019 entsprechend korrigiert.
Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigung für Dimethoat als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1090 hat die Europäische Kommission das Ende der Genehmigung von Dimethoat auf den 30. Juni 2019 festgesetzt. Auch die Frist für den Widerruf bestehender Zulassungen und die Gewährung von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sind in der Durchführungsverordnung geregelt.
In Deutschland enden die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit Dimethoat ohnehin durch Zeitablauf am 31. Juli 2019. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Anschließend gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Juni 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste nachfolgender Mittel entsorgungspflichtig.
Präparat:
- Danadim Progress
- Insekten
Spritzmittel Roxion D
- Bi 58 Insektenvernichter
- Perfekthion Insektenvernichter
- Rogor 40 LC
- Detia Insekten-Spritzmittel
- terrex Universalinsektizid
- Universal-Insektizid Danadim Progress
- Perfekthion Top
- Etisso Combi-Sticks
- Combistäbchen Lizetan
- Bi 58 Combi-Stäbchen
- Combi-Stäbchen Hortex D
- Combi-Sticks Insektan
- Gardenline Combi-Sticks
- Etisso Blattlaus-Sticks
-
Bayer Garten Combistäbchen Lizetan
- Pflanzenschutz-Zäpfchen
- Schädlings-Sticks Insektan
- Detia Pflanzenschutz-Stäbchen Neu
- Lizetan Combistäbchen
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.09.2019)