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12.07.2018 | 13:33 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Pflanzenschutzmittel-Zulassung für Notfallsituationen in Zuckerrüben

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Notfallsituationen nachfolgendes Mittel zugelassen: Die Zulassung für Funguran Progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) gegen Cercospora-Blattflecken in Zuckerrüben wurde zur Ausbringung auf Flächen mit einer nachgewiesenen Fungizid-Resistenz des Erregers ausgesprochen.

Zuckerrübenanbau
Pflanzenschutzmittel - Zulassung für Notfallsituationen in Zuckerrüben. (c) proplanta
Die Anwendung des Mittels wurde zeitlich begrenzt und für die Zeit vom 10. Juli bis zum 6. November 2018 erteilt. Damit kann das Mittel exakt 120 Tage eingesetzt werden.

Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit 2,5 kg/ha (maximal 5 kg/ha für die Kultur bzw. je Jahr) mit maximal 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Im Abstand von 14 Tagen sind maximal zwei Behandlungen möglich.

Bei Behandlungen mit niedriger Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, beispielsweise im ökologischen Pflanzenbau) kann die Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird. Die Wartezeit nach der Ausbringung beträgt exakt 14 Tage.

Anwendungshinweis: Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NT620).

Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90% - 10m.

Wichtiger Anwendungstipp für die Praxis: Der baden-württembergische Pflanzenschutzdienst und die amtliche Pflanzenschutzberatung Baden-Württemberg empfehlen auf Flächen, auf denen in den vergangen Jahren Minderwirkungen gegen die Cercospora-Blattfleckenkrankheit festgestellt worden waren und aufgrund der Überschreitung der Bekämpfungsschwelle bereits im Juli eine 2. Behandlung erforderlich wird, sollte zur Verhinderung einer weiteren Resistenzentwicklung zu der vollen Aufwandmenge eines Azolfungizides 1,25 kg/ha Funguran Progress zugemischt werden.

(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.07.2018)
Quelle: LTZ Augustenberg
LTZ Augustenberg
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