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12.07.2018 | 01:41 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Pflanzenschutzmittel-Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächsahaus befristet für 120 Tage zugelassen.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
Notfallsituationen im Pflanzenbau. (c) proplanta
Das Mittel darf ab dem 06.Juli bis zum 02. November 2018 mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) gespritzt werden. Maximal ist eine Anwendung möglich. Bei der Wartezeit wird differenziert: Im Freiland 42 Tage und im Gewächshaus 60 Tage.

Achtung:

- Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.

- Zum Schutz von umstehenden Personen muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät (mindestens der Abdriftminderungsklasse 50 %) erfolgen (VA268).

Für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) wurde eine Notfallzulassung vom 05. Juli bis 01. November 2018 - für 120 Tage - zum 2. Hopfenputzen in Hopfen erteilt.

Das Mittel kann mit 16 Liter/ha in 900 bis 1.500 Liter Wasser/ha als Reihen- bzw. Einzelpflanzenbehandlung gespritzt oder gesprüht werden.

(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.07.2018)
Quelle: LTZ Augustenberg
LTZ Augustenberg
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