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19.11.2018 | 08:13 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel: Zulassung und Erweiterung der Zulassung

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
Pflanzenschutzmittel - Neues aus der Zulassung und Erweiterung der Zulassung. (c) proplanta
Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Zulassung von PflanzenschutzmittelnBild vergrößern
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Schneckenkorn Sluxx HP (Wirkstoff: Eisen-III-Phosphat) hat eine erneute langfristige Zulassung gegen Nacktschnecken in allen bisherigen Anwendungsgebieten erhalten.

Bei der Anwendung sind die neuen Anwendungsbestimmungen NT116 („Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen)) und NT870 („Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken darf das Mittel nicht angewendet werden.“) zu beachten.

Neu zugelassen ist 1,4Sight (Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphtalin) zur Keimhemmung in Kartoffel. Das Mittel wird mit einem Nebelgerät mit 20 ml/t nach der Ernte auf die trockenen Kartoffeln heiß oder kalt genebelt. Bei Anzeichen einer erneuten Keimung kann die Anwendung wiederholt werden. Es sind maximal 6 Anwendungen möglich. Wartezeit: 28 Tage. Dimethylnaphtalin ist ein Inhaltsstoff der Kartoffel. Nach dem Auslagern geht die Konzentration wieder auf das natürliche Niveau zurück.

Cuprozin progress (Wirkstoff: Kupferoxychlorid) hat wichtige Erweiterungen der Zulassung nach Artikel 51 erhalten. Damit sind die folgenden, neuen Anwendungsgebiete erschlossen:

- Gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebel) im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit 2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Es sind maximal 6 Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen zulässig. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.

- Gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) in Kohlrabi im Freiland und im Gewächshaus bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit 2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Es sind maximal 6 Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen zulässig. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 14.11.2018)
LTZ Augustenberg
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