In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt.
In Folge dessen hat heute das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit antragsgemäß die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pymetrozin zum 30. April 2019 widerrufen.
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:- Plenum 50 WG (Zulassungsnummer 005223-00)
- TAFARI (005223-60)
Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem
Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1501. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Hinweis: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Der u.a. Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Somit sieht das Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Mai 2019 vor. Für Anwender gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Mai 2020.
Das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 30. November 2018 die Zulassungen des Pflanzenschutzmittels Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE (Zulassungsnummer 006410-00).
Hinweis: Der Widerruf gilt ebenfalls für die Vertriebserweiterungen
Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus (006410-60) und Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus (006410-61).
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.11.2018)