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09.10.2019 | 00:46 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Saatbeet geht vor Saatzeitpunkt

Karlsruhe - Laut derzeitigem Wetterbericht sind immer wieder - teils kräftige - Regenschauer gemeldet. Deshalb mahnt C. Erbe, der Pflanzenschutzfachmann vom Landwirtschaftsamt Bruchsal, dazu gerade vor der Wintergerste- und Winterroggenaussaat Ruhe zu bewahren.

Aussaat
(c) proplanta
Aus seiner Sicht gilt für diese Kulturen mehr denn je der alte Leitsatz: „Saatbeet geht vor Saatzeitpunkt.“

Bei Wintergerste zeigen die Erfahrungen aus dem letzten Jahr, dass auch spät auflaufendes Getreide einen durchaus akzeptablen Ertrag bringen kann. Weiterhin steht ein späterer Saatzeitpunkt in Gerste für die Minimierung des Läuse- und Zikadenbesatzes und damit der deutlichen Reduzierung von Infektionswahrscheinlichkeiten mit Viren.

In unserer Anbauregion ist in diesem Jahr ein verstärktes Auftreten von Läusen in Körnermais- und Zwischenfruchtflächen zu beobachten. Deshalb kann sofern die Körnermaisernte wieder anläuft diesjährig von einem verstärkten Befallsdruck durch Läuse in Wintergerste ausgegangen werden. Diese Tatsache ersetzt aber nicht die regelmäßige Kontrolle entsprechender Flächen vor der Behandlung!

Auch in Bezug auf die Abreifekrankheit „Ramularia“ scheint ein späterer Saatzeitpunkt Vorteile zu bringen. Vor dem Hintergrund des Wegfalls von Chlorthalonil (z.B. Amistar) ab der Saison 2021, bekommt diesem Sachverhalt eine immense Bedeutung zu.

Herbizidbehandlung: Da im Herbst hauptsächlich bodenaktive Wirkstoffe zur Verfügung stehen, sind ein feinkrümliges Saatbeet und ausreichend Bodenfeuchte wichtig. Der Schwerpunkt einer Ungrasbekämpfung liegt weiterhin auf dem Wirkstoff Flufenacet. Flufenacet-Produkte sind in vielen Solo-Produkten und Packs erhältlich. Für eine erfolgreiche Ackerfuchsschwanzbekämpfung müssen 200 bis 240g/ha Flufenacet eingesetzt werden, bei Windhalm genügen schon 120g/ha für eine gute Wirkung. Flufenacet-Produkte sollten nach Möglichkeit in den Auflauf der Ungräser appliziert werden.

Neben Flufenacet steht ergänzend Chlortoluron (z.B. Toluron 700, Lentipur 700, usw.) zur Ungraskontrolle zur Verfügung. Die Aufwandmengen betragen 2100g/ha bei Ackerfuchsschwanz bzw. 1400g/ha bei Windhalm. Durch die schwach vorhandene Blattwirkung kann CTU bis zum 2 bis 4 Blattstadium des Ungrases eingesetzt werden. Bei schwer bekämpfbaren Ackerfuchsschwanz sollte zu Flufenacet-Produkten der Wirkstoff Prosulfocarb (Boxer, Filon, usw.) zugesetzt werden.

Aus Verträglichkeitsgründen ist unbedingt schon bei der Saat auf eine ausreichende Saattiefe (ca. 3 cm) sowie einen frühen Applikationszeitpunkt (optimal im Vorauflauf) zu achten. Gegen Unkräuter ist in den meisten Herbstprodukten der Wirkstoff Diflufenican (Herold SC, Bacara forte, usw.) und/oder der Wirkstoff Pendimethalin (Malibu) eingebaut. Diflufenican hat eine gute Wirkung auf Ehrenpreisarten, Taubnessel, Stiefmütterchen, Ausfallraps und Kreuzblütler. Im Vergleich dazu zeichnet sich Pendimethalin durch gute Wirkungsgrade gegen Vogelmiere, Kamille, Klatschmohn und Klettenlabkraut auf.

Herbstbehandlung ja oder nein? In Wintergerste ist eine Herbstbehandlung nahezu unabdingbar. Denn zur Ackerfuchsschwanzbekämpfung im Frühjahr, steht lediglich Axial 50 zur Verfügung. In unserer Region ist zu beobachten, dass sowohl in Wintergerste als auch auf leichten Roggenstandorten der Besatz mit resistenten Ungräsern - insbesondere Windhalm - zunimmt. Leider ist auf vielen Roggenstandorten eine abwechslungsreiche Fruchtfolge eher selten vorzufinden, wodurch häufig Sulfonylharnstoffe (SHS) im Frühjahr zum Einsatz kommen. Durch den Einsatz einer anderen Wirkstoffgruppe im Herbst kann das Resistenzrisiko minimiert werden.

Weitere Gründe die für eine Herbstbehandlung sprechen:

• Unkräuter werden meist ausreichend bekämpft

wo die Herbstwirkung nicht ausreichend war können ggf. Nachbehandlungen gegen spezielle Unkräuter gezielt und mit günstigen Mitteln (ohne SHS!) durchgeführt werden

• Falls Nachbehandlung gegen Gräser erforderlich:

Hinweis: Gräser sind leichter zu bekämpfen wenn deren Entwicklung nicht zu weit vorangeschritten ist

• Sichere Wirkung bei Flächen, welche im Frühjahr spät befahrbar sind

• Arbeitsspitzen in der Regel im Herbst geringer als im Frühjahr


Herbstbehandlung und Verträglichkeitsprobleme: Verträglichkeitsprobleme durch die Herbstbehandlung treten generell immer dann auf, wenn die Kulturpflanze Probleme hat den Wirkstoff abzubauen. Dies kann einerseits durch Starkregen (hohe Wirkstoffkonzentration im Boden) oder andererseits wegen Trockenheits- oder durch Kälte verursachten Stress der Fall sein.

Besonders Produkte mit Flufenacet und Diflufenican waren in der Vergangenheit von dieser Problematik betroffen. Sofern in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit der Herbstbehandlung gemacht wurden, bzw. wenn die Problematik der Verträglichkeitsprobleme abschrecken sollten in diesem Jahr einen erneuten „Herbstbehandlungsanlauf“ wagen. Denn die aktuellen, feuchtwarmen Bedingungen versprechen gute Wirkungsgrade und stehen auch für eine gute Verträglichkeit.

Weiterhin kann durch die Zumischung von CTU der Flufenacet- und Diflufenican-Anteil bestimmter Produkte reduziert werden. Somit wird bei einer nahezu gleichen Wirksamkeit eine bessere Verträglichkeit gewährleistet. Als Nebeneffekt können durch die Zumischung von CTU zu Flufenacet auch größere Ungraspflanzen erfasst werden. CTU wird im Gegensatz zu Flufenacet zum Teil auch über das Blatt aufgenommen. Hierdurch wird das Ungras durch CTU über das Blatt vorgeschädigt und anschließend durch die Aufnahme von Flufenacet durch die Wurzel vollständig bekämpft. Die Ungräser sollten jedoch das 2-Blattstadium (Ackerfuchsschwanz) bzw. 4-Blattstadium (Windhalm) nicht überschritten haben.

Behandlungsempfehlung für den Landkreis Karlsruhe 2019

Wintergerste + Winterroggen normaler Ungrasdruck

Carmina 640 (3,0 Liter/ha, Auflagen CTU beachten)

Stadium Ungräser: 2 bis 4 Blatt, gezielte Klettenlabkrautbehandlung im Frühjahr

Wintergerste + Winterroggen Windhalmstandorte ohne Ackerfuchsschwanz

Trinity (2,0 Liter/ha: Auflagen CTU / Pendimethalin beachten)

Windhalm darf bereits aufgelaufen sein (max. 4 Blätter). Trinity darf auf drainierten Flächen ab 1. November nichtmehr angewendet werden.

Winterroggen/Wintergerste erhöhter Ungrasdruck, leichte Böden, Verträglichkeitsproblem in Vergangenheit

Herold SC + Lentipur 700 (0,3+1,5 Liter/ha) (+ Nikolausspritzung mit Traxos bei Bedarf)

Behandlung im 2 bis 4 Blattstadium der Ungräser

Wintergerste/Winterroggen erhöhter Ungrasdruck keine Verträglichkeitsprobleme in Vergangenheit

Herold SC + Lentipur700 (0,4+2,0 Liter/ha)

Behandlung im 2 bis 4 Blattstadium der Ungräser


Wintergerste hoher Ungrasdruck

Bacara forte + Cadou SC (0,75+0,3 Liter/ha) (Bacara forte Set)

sehr früher Einsatz (Sichtbarwerden der Fahrgassen)

Herold SC + Boxer (0,6+2,0 bis 3,0 Liter/ha)

Möglichst Vorauflauf, weil Einsatz von Boxer in Wintergerste von Phytotox kritisch sein kann


Auf Problemflächen sollte die Winterspritzung von Axial eingeplant werden.

Auflagen CTU (z.B. Lentipur 700, Carmina 640, Toluron 700 SC etc.)

NG 404: ab Hangneigung >2% 20m Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen Mulch-und Direktsaat

NG 405: keine Anwendung auf drainierten Flächen (außer Trinity. Hier nur ein Verbot zwischen dem 01.11. und dem 15.03.)

NW 605+NW606: Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern: 50% Abdriftmindernde Düse: 10m; 75% Abdriftmindernde Düse: 5m

NG 411: Keine Anwendung auf Bodenarten reiner, schwach schluffiger und schwach toniger Sand mit Humusgehalt <2,25%


Auflagen Pendimethalin (z.B. Trinity, Malibu, Addition, etc.) und Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura, Filon, etc.)

NT 145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mind. 300 Liter/ha auszubringen. Das Mittel darf nur mit einem Gerät ausgebracht werden, das in der jeweils aktuellen Liste der abdriftmindernden Geräte mit 90% Abdriftminderung eingetragen ist (auf der gesamten Fläche).

NT 146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5km/h nicht überschreiten

NT 170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung 3m/s nicht überschreiten

(Informationen aus dem Kreis Karlsruhe vom 04.10.2019)
ltz augustenberg
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