Das betreffe Trauben, Most, teils gegorenen Traubenmost, Jungwein und Wein, teilte das Ministerium für Weinbau am Freitag in Mainz mit. Demnach ist normalerweise die Säuerung in den nördlichen Anbaugebieten Europas nicht erlaubt. Sie könne nur bei außergewöhnlicher Witterung wie einer
Hitzewelle zugelassen werden.
Im Fall von Rheinland-Pfalz kündigte Weinbauminister Volker Wissing (FDP) eine entsprechende Allgemeinverfügung an. «Mit dieser frühzeitigen Entscheidung möchte ich sicherstellen, dass unsere Weinbaubetriebe vor Lesebeginn Klarheit haben.»
Eine Einschränkung gilt dennoch für die Winzer:
Erzeugnisse, aus denen
Eiswein hergestellt wird, dürfen laut Ministerium nicht gesäuert werden. Eiswein habe bereits typischerweise einen ausgeprägten natürlichen Säuregehalt.