Wenn je Kontrollstelle eine Schnecke gefunden wird, ist die Schadensschwelle überschritten. Wichtige Hinweise zur Schneckenbekämpfung und Wirkungsweise der Schneckenkornmittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“ in Tabelle 2 auf Seite 11 zu finden.
Aufgrund des Anwendungsverbotes für
Beizmittel, die die bienengefährlichen
Neonicotinoide Clothianidin,
Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, haben die auflaufenden Saaten keinen Schutz gegen Erdflöhe. Selbst mit Lumiposa 625 FS gebeiztes Saatgut ist in erster Linie nur gegen einen Befall mit der Kleinen
Kohlfliege geschützt. Die Bestände müssen deshalb regelmäßig auf Lochfraß durch Erdflöhe kontrolliert und mit
Gelbschalen überwacht werden.
Schadensschwelle: Nur wenn nach dem Auflaufen 10% der Blattfläche zerstört sind, oder ab dem 4-Blattstadium in der Gelbschale in 3 Wochen 50 Rapserdflöhe gefangen werden, ist eine Bekämpfung mit Insektiziden sinnvoll. Mittel gegen den
Rapserdfloh sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2018 in Tabelle 20 auf Seite 28 zu finden.
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 15.08.2018)