Die Firma verweist auf den Wegfall wie auf eine neu festgesetzte Auflage:
Wegfall der Auflage NT115: „Bei der Anwendung in Freilandkulturen ist ein Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum einzuhalten.“
Neu festgesetzte Auflage NT116: „Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Anwendungshinweis: Das
Schneckenkorn kann nach Warndienstaufruf oder nach dem Erreichen von Schwellenwerten gegen Nacktschnecken in den Kulturen Raps, Getreide, Zierpflanzen (Feld und Gewächshaus), Sonnenblumen ausgebracht werden. Die Aufwandmenge beträgt 7 kg/ha. Es sind maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr möglich.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.08.2018)