Darauf hat das
Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Donnerstag (20.12.) hingewiesen. Ab dem 1. April 2019 sei dann auch der Export von derart gebeiztem Saatgut in Ländern außerhalb der Europäischen Union nicht mehr zulässig. Bis dahin könne gebeiztes Saatgut in Drittländer nur exportiert werden, sofern die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen seien.
Das Agrarressort stellte außerdem nochmals klar, dass es in Deutschland keine Notfallzulassungen für Neonikotinoide auf der Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben werde. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzt damit nach eigenen Angaben ihre Linie zur Beschränkung dieser Wirkstoffe fort. Eine Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten hat indes für diese Neonikotinoide Ausnahmegenehmigungen zur Saatgutbehandlung bei Zuckerrüben und
Winterraps erteilt.