Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:
- Das Lager sollte trocken, sauber und vor allem frostfrei gehalten werden.
- Der
Lagerraum ist zu verschließen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
- Für den Fall von Leckagen sollten Chemikalienbinder und Lappen bereitliegen (nach Benutzung über die Schadstoffsammlung entsorgen).
- Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Danach ist eine ausreichende Wirksamkeit nicht mehr in jedem Fall gegeben.
- Die Führung einer Lagerliste erleichtert die Übersicht über den Lagerbestand.
- Gesamtmengen bis 200 kg dürfen genehmigungsfrei gelagert werden.
- Bei sehr giftigen Pflanzenschutzmitteln (bisher mit dem Gefahrensymbol T+, neu mit GHS06 - H300, H301, H310, H311, H330 oder H331) beträgt die höchste genehmigungsfreie Lagermenge 50 kg.
Die Mittel sollten im Lager sinnvoll geordnet und übersichtlich zusammengestellt werden. Bei der Durchsicht der Lager sollte ein besonderes Augenmerk auf Pflanzenschutzmittel gerichtet werden, deren Zulassung beendet oder widerrufen ist.
Für viele Mittel besteht nach Ende der 18-monatigen Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht gemäß §15 Pflanzenschutzgesetz. Informationen zur Entsorgungspflicht sind auf den Internetseiten der Zulassungsbehörde zu finden (www.bvl.bund.de - Pflanzenschutzmittel - zugelassene Pflanzenschutzmittel - Widerrufene und ruhende Zulassungen oder Abgelaufene Pflanzenschutzmittel). Die Liste der betroffenen Mittel ist auch an den Unteren Landwirtschaftsbehörden einzusehen.
Die Entsorgung erfolgt über die Landkreise. Zudem organisiert die deutsche Pflanzenschutz-Industrie in unregelmäßigen Abständen mit dem PRE-System (www.pre-service.de) die Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel und anderer Chemikalien aus der Landwirtschaft. Die Abgabe kostet derzeit 2,95 €/kg
PSM zzgl. Mehrwertsteuer. Die Sammelstellen und Termine für 2019 stehen noch nicht fest.
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 04.12.2018)