Das Mittel kann ab dem 21. Dezember 2018 bis zum 18. April 2019 mit 62,5 ml pro Einheit Saatgut (1 Einheit = 250.000 Samen) entsprechend 218,75 ml/ha (bei maximal 3,5 Einheiten Saatgut/ha) zur Anwendung kommen.
Achtung: Anwendung nur in gewerblichen, stationären Saatgutbeizanlagen (VA265). Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (NH6831).
Der
Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die
Aussaatflächen befinden (NH6632). Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt.
Vor dem Ausheben der Schare ist die Dosiereinrichtung rechtzeitig abzuschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden (NH678). Keine
Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681).
Zulassungserweiterung nach Art. 51
Die Zulassung von Mavrik Vita (Wirkstoff: tau-Fluvalinat) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich gegen
Blattläuse und beißende Insekten in Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Knollensellerie, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Möhre, Süßkartoffel, Topinambur, Wurzelzichorie, Wurzelpetersilie, Meerrettich, Pastinak, Schwarzwurzel sowie in Brokkoli und Rosenkohl (auch gegen Rapsglanzkäfer) im
Freiland mit 200 ml/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 14 Tage, Brokkoli und Rosenkohl 7 Tage.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände: 50%-10 m, 75%-5 m, 90%-5 m.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt: