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27.01.2019 | 06:13 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassung für Notfallsituationen gegen Schnellkäferlarven

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Force 20 CS (Wirkstoff: Tefluthrin) zur Inkrustierung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) von Saatgut von Speisezwiebeln im Freiland, Nutzung als Trockenzwiebel, befristet für 120 Tage zugelassen.

Notfall-Zulassung
Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 (c) proplanta
Das Mittel kann ab dem 21. Dezember 2018 bis zum 18. April 2019 mit 62,5 ml pro Einheit Saatgut (1 Einheit = 250.000 Samen) entsprechend 218,75 ml/ha (bei maximal 3,5 Einheiten Saatgut/ha) zur Anwendung kommen.

Achtung: Anwendung nur in gewerblichen, stationären Saatgutbeizanlagen (VA265). Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (NH6831).

Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden (NH6632). Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt.

Vor dem Ausheben der Schare ist die Dosiereinrichtung rechtzeitig abzuschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden (NH678). Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681).

Zulassungserweiterung nach Art. 51



Die Zulassung von Mavrik Vita (Wirkstoff: tau-Fluvalinat) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich gegen Blattläuse und beißende Insekten in Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Knollensellerie, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Möhre, Süßkartoffel, Topinambur, Wurzelzichorie, Wurzelpetersilie, Meerrettich, Pastinak, Schwarzwurzel sowie in Brokkoli und Rosenkohl (auch gegen Rapsglanzkäfer) im Freiland mit 200 ml/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 14 Tage, Brokkoli und Rosenkohl 7 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände: 50%-10 m, 75%-5 m, 90%-5 m.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Zulassung von PflanzenschutzmittelnBild vergrößern
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 15.01.2019)
LTZ Augustenberg
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