Wie das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) am vergangenen Dienstag (11.12.) weiter mitteilte, werden die bestehenden Zulassungen deshalb zunächst um ein Jahr, und zwar bis zum 15. Dezember 2019 verlängert. Das sehe das europäische Recht vor.
Für insgesamt 28 glyphosatbasierte Pflanzenschutzmittel wurden nach Angaben der Behörde in Deutschland Anträge auf eine erneute Zulassung gestellt. In zehn der 28
Zulassungsverfahren sei Deutschland bewertender EU-Mitgliedstaat, auf dessen Zuarbeit die beteiligten Mitgliedsländer warteten.
Die Verzögerung liegt laut
BVL auch am
Umweltbundesamt (UBA), das nur in einem der zehn Verfahren seine nötige Einvernehmenserklärung übermittelt habe. Im nächsten Verfahrensschritt sei nach geltendem EU-Recht vorgesehen, dass andere Mitgliedstaaten den deutschen vorläufigen Zulassungsbericht kommentieren könnten. Danach überarbeiteten die hiesigen Behörden den Bericht und abschließend entscheide es, ob und inwieweit die Zulassung erneuert werde, so das BVL.
Bis zum Stichtag 15. März 2018 seien in Deutschland 37 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff
Glyphosat zugelassen gewesen. Es handele sich dabei um den Zeitpunkt, bis zu dem Zulassungsinhaber von Glyphosat einen Antrag auf Erneuerung hätten stellen können. Eine dieser Zulassungen laufe Ende des Jahres aus; bei acht Produkten sei die Verlängerung noch nach dem alten
Pflanzenschutzgesetz erteilt worden.
Nicht nur Deutschland in der PflichtIn den europäischen Nachbarländern stockten die Zulassungsprozesse indes ebenfalls, erklärte die Behörde. In 18 der 28 Anträge bewerte nicht Deutschland, sondern ein anderer EU-Mitgliedstaat den Antrag auf Erneuerung zuerst. Eine Entscheidung in Deutschland sei hier erst nach Eingang der Entscheidung des bewertenden Mitgliedslandes möglich. Bisher liege aber noch in keinem der 18 Fälle eine Entscheidung des erstbewertenden Mitgliedstaates vor.
Die Genehmigung für Glyphosat wurde im Dezember 2017 von der
EU-Kommission um fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2022 erneuert. Ab dem Zeitpunkt der erneuten Wirkstoffgenehmigung haben die EU-Mitgliedstaaten laut BVL zwölf Monate Zeit, über die Erneuerung der bestehenden Mittelzulassungen zu entscheiden. Könnten die Verfahren nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden und habe der Antragsteller dies nicht zu verantworten, müssten die bestehenden Zulassungen von Amts wegen verlängert werden. Das sei nun der Fall.
Pflanzenschutz mutwillig verhindertDie FDP-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Ernährungsausschusses, Carina Konrad, sieht in der Verzögerung durch das
UBA einen Versuch, „praktischen Pflanzenschutz in Deutschland zu verhindern“. Die Behörden dürften aber gerade bei zukunftsentscheidenden Themen wie dem Pflanzenschutz nicht als „Bremsklotz“ agieren.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete
Harald Ebner kritisierte indes die „uneingeschränkte Verlängerung“ und führte sie auch auf politisches Versagen zurück. Statt dem „versprochenen Ausstieg oder wenigstens eingeschränkter Anwendung“ blieben sämtliche Glyphosat-Produkte jetzt ein ganzes Jahr ohne die vorgeschriebene Überprüfung auf dem Markt.