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12.01.2019 | 14:09 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit Propiconazol widerrufen

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Propiconazol zum 19. Juni 2019.

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen
Pflanzenschutzmittel - Widerruf der Zulassung von Präparten mit dem Wirkstoff Propiconazol. (c) proplanta
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

- Taspa
- AGENT
- GLADIO

Die Widerrufe erfolgen auf Antrag der Zulassungsinhaber. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 19. Dezember 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. März 2020. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Für folgende Mittel endet die Zulassung regulär am 31. Januar 2019:

- Tilt 250 EC
- Desmel
- Bolt XL
- Achat
- Cirkon
- QUILT XCEL

Hier gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. März 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1865. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Grund für diesen Widerruf: Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1865 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Propiconazol als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.01.2019)
LTZ Augustenberg
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