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23.04.2018 | 07:34 | Tierschutz 
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Bauern und Tierschützer fordern bei Ferkelkastration Entscheidung

Münster - In der Debatte um den künftigen Umgang mit der Ferkelkastration fordern Bauern und Tierschützer eine rasche Entscheidung.

Ferkelkastration
Wenn sich diese Woche die Landwirtschaftsminister in Münster treffen, erwarten Tierhalter und Tierschützer eine Entscheidung zum Thema Ferkelkastration. Die Zeit drängt. (c) proplanta
Vom kommenden Jahr an dürfen männliche Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Über das Thema wird ab Mittwoch auch beim Treffen der Agrarminister von Bund und Ländern in Münster beraten.

Ferkel werden kastriert, um den von vielen Verbrauchern als störend empfundenen Ebergeruch beim Erhitzen des Fleisches auszuschließen. Bisher war es üblich, dass Landwirte die Tiere kurz nach ihrer Geburt ohne Betäubung kastrierten. Diese seit Jahren nur geduldete Praxis wird mit Beginn des nächsten Jahres nicht mehr erlaubt sein.

Diskutiert werden nun unterschiedliche Wege, um den Interessen von Tierschutz und Verbrauchern gerecht zu werden. Der Deutsche Tierschutzbund fordert in diesem Zusammenhang ein Verbot der Lokalanästhesie bei Kastrationen, weil die Tiere dabei eventuell weiter Schmerzen erleiden müssten. Verbandssprecherin Lea Schmitz sagte: «Aus Tierschutzsicht ist dieses Verfahren abzulehnen.»

Landwirtschaftsorganisationen, Tiermedizin und Fleischindustrie fordern dagegen die Anerkennung der Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration, wie aus einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Positionspapier hervorgeht. Erwartet wird, dass sich auch das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium für diese Methode stark machen wird.

Eine Alternative könnte auch die Jungebermast sein - dabei wird auf eine Kastration ganz verzichtet. Allerdings gilt das Halten von nicht kastrierten männlichen Masttieren als nicht ganz einfach, weil sie aggressiver sind als kastrierte Tiere. Außerdem muss das Fleisch dann in den Schlachthöfen gezielt auf den möglicherweise auftretenden Ebergeruch untersucht werden. Das geschieht durch speziell ausgebildete Mitarbeiter, die an den Schlachttieren schnuppern. Auf den Schlachthöfen sind die Kapazitäten dafür begrenzt.

Denkbar wäre auch eine Impfung gegen Ebergeruch oder die Ferkelkastration unter Vollnarkose. Kastrationsverfahren unter Vollnarkose sind allerdings oft aufwendig und entsprechend teuer. Das in der Biohaltung praktizierte Verfahren mit Isofluran darf nur ein Tierarzt vornehmen, das Mittel ist eigentlich für Schweine auch nicht zugelassen, wird aber ausnahmsweise seit einigen Jahren verwendet.

Bei dem als «4. Weg» bezeichneten Verfahren wird auf eine Vollnarkose verzichtet und den Ferkeln ein Lokalanästhetikum gespritzt. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass Studien zufolge bei dieser Methode Schmerzen bei der Kastration nicht ausgeschlossen sind. Die Befürworter aus Landwirtschaft, Tiermedizin und Fleischindustrie beziehen sich dagegen auf andere Studien, nach denen das Verfahren sehr wohl Schmerzen beim Tier wirksam ausschaltet.
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 12.06.2018 19:11 Uhrzustimmen(7) widersprechen(3)
Aus der Antwort der Bundesregierung eht hervor, dass es derzeit keinen Arzneiwirkstoff gibt, der die arzneimittelrechtlichen Vorschriften für eine Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration gemäß TierSchG gibt. D.h. der 4. Weg der Ferkelkastration ist bis auf Weiteres versperrt.
maximilian schrieb am 28.04.2018 17:25 Uhrzustimmen(8) widersprechen(11)
1. die Tiermedizin ist keine natürliche Person , folglich kann sie nichts fordern!
2. Die Fachverbände der deutschen Tierärzteschaft, die Bundestierärztekammer e.V. und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Hannover als ausgewiesene Expertengremien im Bereich Tierschutz lehnen die Lokalanästhesie als tierquälerisch ab. Zu behaupten die Tiermedizin würde diese fordern ist eindeutig ein Fake-News.
Ob es einen Markt gibt oder nicht ist für den Tierschutz unbeachtlich, weil der Tierschutz Verfassungsrang besitzt.
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