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23.02.2019 | 11:07 | Restriktionszone 

Bayern von Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg betroffen

Erlangen - Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg betrifft indirekt auch immer mehr landwirtschaftliche Betriebe in Bayern.

Handelsbeschränkungen
Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg berührt auch Bayern. (c) proplanta
Wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagnachmittag in Erlangen mitteilte, wurde im Rems-Murr-Kreis im östlichen Baden-Württemberg ein weiterer Ausbruch der Seuche in einem Rinderbestand bestätigt. Rund um den Betrieb wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine sogenannte Restriktionszone im Radius von 150 Kilometern eingerichtet.

Da zuvor die Krankheit auch schon im Landkreis Calw festgestellt wurde, sind nun mit Ausnahme von Niederbayern Gebiete in allen bayerischen Regierungsbezirken von den Einschränkungen betroffen. Die genaue Abgrenzung der betroffenen Zonen hätten die Kreisverwaltungsbehörden bestimmt, teilte das LGL mit.

Die Einschränkungen in den betroffenen Gebieten betreffen den Handel mit Tieren. Dafür gelten EU-Regelungen. So ist der Transport von Rindern in EU-Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, bei bestehendem Impfschutz gegen die Krankheit möglich. Das LGL weist darauf hin, dass ein vorbeugender Schutz über eine freiwillige Impfung der Tiere möglich ist. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte: «Wir wollen den bestmöglichen Schutz für die Tiere. Wir stehen in intensivem Kontakt mit allen Beteiligten und beobachten die Situation genau», hieß es in einer Mitteilung. «Gleichzeitig setzen wir auf die Vernunft der Tierhalter, ihre Bestände mit den vorgesehenen Maßnahmen bestmöglich zu schützen.»
dpa/lby
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