Belegstellen sind Plätze, an denen von Anfang Mai bis August Bienenköniginnen durch Drohnen begattet werden. Mit dem Gesetz werden Belegstellen in einem Umkreis von sieben bis zehn Kilometern vor Drohnen anderer Rassen geschützt. Dort dürfen während der Saison keine
Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtrichtung der Belegstelle widersprechen.
Die Imker haben so die Chance, reine Rassen mit besonderen Eigenschaften zu züchten. Im Fokus stehen in Sachsen vor allem die Carnica-Biene, die Buckfastbiene und die Dunkle Europäische Biene.
«Wir wollen so die Eigenschaften der Honigbienen, wie die Krankheitsresistenz und den Honigertrag, weiter verbessern», erklärte
Agrarminister Thomas Schmidt (CDU). Vergleichbare Regelungen gibt es bereits in neun anderen Bundesländern.
Schmidt zufolge unterstützt die Regierung seit vielen Jahren eine flächendeckende Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft, um die für Natur und Landwirtschaft wichtigen Bestäubungsfunktionen der Bienen sicherzustellen. So erhalten die Imker pro Jahr mehr als 280.000 Euro unter anderem für die erstmalige Einrichtung von Imkereien, eine bessere Honigqualität und für Aus- und Weiterbildung. In Sachsen gibt es derzeit etwa 55.000 Bienenvölker.