Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, im Falle eines Seuchenausbruchs schneller und effektiver als bislang möglich zu reagieren.
Mit der
Neuregelung ist einer Erweiterung der Ermächtigungsgrundlagen des Tiergesundheitsgesetzes geplant, um weitergehende zur
Tierseuchenbekämpfung erforderliche Maßnahmen vornehmen zu können. Dazu zählen Maßnahmen zur Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, etwa durch Umzäunung, ferner die Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für betroffene Gebiete sowie Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden.
Zudem geht es um die Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder
Wildschweine zu minimieren und um die Durchführung einer verstärkten
Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Ausnahmen für die
Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung bestimmen zu können.
Ziel der
Gesetzesnovelle sei es, im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen
Schweinepest, schnell Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Verbreitung zu verhindern, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Im Vordergrund stehe aber nach wie vor die Prävention. Hier sei insbesondere Aufklärung gefragt, etwa um zu verhindern, dass
Speisereste mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen unachtsam entsorgt würden und eine Infektionsquelle für Wildschweine bildeten.