Heringsangler würden verstärkt kontrolliert, teilte das Amt am Donnerstag in Rostock mit. Die Bestimmungen beim Betäuben und Töten der Fische seien unbedingt einzuhalten. Geangelte Fische müssten nach der Betäubung mit einem Schlag auf den Kopf sofort durch Herzstich oder Kiemenschnitt getötet werden. Wer das nicht beachtet, muss mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Es sei wiederholt aufgefallen, dass sich Heringe nach dem ausschließlichen Schlag auf den Kopf im Eimer wieder erholten. Da Heringe Schwarmfische sind, benötigten sie ausreichende Bewegungsmöglichkeiten. Die Aufbewahrung in kleinen Behältnissen wie Drahtsetzkeschern oder Wassereimern entspreche nicht den Vorgaben, hieß es vom Landesamt. «Diese Form der Lebendhälterung kann als
Tierquälerei geahndet werden.»